Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zu den Produkten Nr. 100304, 100305 und 100306 Kaliumnitrat krist.

1.1. Bezeichnungen

1.1.1. Handelsname: Kaliumnitrat
1.1.2. Andere Namen: "Salpetersaures Kalium", Kalisalpeter, Salpeter, Nitrum; lat.: Kalium nitricum, Kalii nitras; engl.: potassium nitrate; frz.: nitrate de potassium
1.1.3. Summenformel: KNO3
1.1.4. Relative Molekülmasse Mr: 101,11

1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081, Fax 17465

1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:

Anschrift siehe 1.2., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau

1.4. Notfallauskunft:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau), Fax 17465, e-Mail: cyberchem@t-online.de

2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

2.1. Chemische Charakterisierung

2.1.1. CAS-Nr.: [7757-79-1]
2.1.2. Bezeichnung: Kaliumnitrat

2.2. Identifikationsnummer(n)

2.2.1. EINECS-Nummer: 2318188

3. Mögliche Gefahren:

3.1. Gefahrenbezeichnung:

3.1.1. O - Brandfördernd

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

3.2.1. R 8 - Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:

4.2.1. nach Einatmen: Frischluft, gegebenenfalls Atemspende oder Gerätebeatmung.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit viel Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Augenarzt hinzuziehen.
4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Geeignete Löschmittel: Wasser

5.2. Besondere Gefahren: Brandfördernd. Brennbare Stoffe fernhalten. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Dämpfe (Nitrose Gase) möglich. Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen.

5.3. Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Nicht erforderlich.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen:

Nicht in die Kanalisation, Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.

6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Handhabung:

7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang:

Oberstes Gebot in Räumen mit brandfördernden Stoffen ist die strenge Vermeidung jeglichen Kontaktes mit brennbaren Materialien. Voraussetzung hierfür sind Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich. Benutzen Sie nur geeignete Geräte und halten Sie diese peinlich sauber. Bedenken Sie, daß Verunreinigungen unter Umständen Selbstzerfall, heftige Reaktionen oder Entzündungen bewirken können.

Lassen Sie nie Gefäße offen am Arbeitsplatz stehen. Andere Stoffe (z.B. Flüssigkeiten), die da hineingelangen, können zu plötzlichen und heftigen Reaktionen führen. Behälter entsprechend dem Inhalt beschriften.

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7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Leichtentzündliche Materialien dürfen nicht im selben Raum lagern.

7.2. Lagerung:

7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter:

Nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen. Von Zünd- und Wärmequellen entfernt.

Gefäße, die ihrer Art nach für die Aufbewahrung von Lebens- oder Genußmitteln bestimmt sind, dürfen nie mit Chemikalien gefüllt werden. Eine einwandfreie Beschriftung der Gebinde ist unerläßlich und die beste Vorbeugung gegen gefährliche Verwechslungen.

7.2.2. Zusammenlagerungshinweise: TRGS 515 "Lagern brandfördernder Stoffe ..." beachten.

7.2.3. Lagerklasse nach VCI: 5.1.

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:

8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

8.2. Persönliche Schutzausrüstung:

8.2.1. Atemschutz: Staubschutzmaske erforderlich bei Auftreten von Stäuben.

8.2.2. Handschutz: Schutzhandschuhe.

8.2.3. Augenschutz: Schutzbrille.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Form: fest

9.2. Farbe: weiß

9.3. Geruch: geruchlos

9.4. Zustandsänderungen:

9.4.1. Schmelzpunkt 334 °C

9.4.2. Siedepunkt 400 °C

9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar.

9.6. Entzündlichkeit: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.

9.7. Zersetzungstemperatur: >400 °C

9.8. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosions- gefährlicher Staub-/Luftgemische möglich.

9.9. Dichte: bei 20 °C 2,109 g/cm3

9.10. Schüttdichte: bei 20 °C etwa 800 kg/m3

9.10. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: Wasser bei 20 °C 320 g/l

9.11. pH-Wert: bei 20 °C 5,5-8,0 (Konz. 50 g/l)

10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:

10.1.1. Thermische Zersetzung: >400 °C (unter Sauerstoffabspaltung).

10.1.2. Zu vermeidende Stoffe:

Erhöhte Reaktionsfähigkeit mit: Metallen in Pulverform, brennbaren Stoffe, organischen Stoffen, Sulfiden, Bor (Hitze), Kohlenstoff, Schwefel/Kohlenstoff, Phosphide, Phosphor, Schwefel, Magnesium (Explosionsgefahr!). In Kaliumnitrat ist über 1500mal soviel Sauerstoff enthalten als im gleichen Volumenteil Luft. Aus diesem Grund verlaufen Verbrennungsvorgänge aller Art in Anwesenheit dieser Substanz mit außerordentlicher Geschwindigkeit.

10.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Nitrose Gase.

11. Angaben zur Toxikologie

11.1. Akute Toxizität:

Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs

           Art             Wert                species

11.1.1. LD/LC50 2000 mg/kg   rat

11.2. Primäre Reizwirkung:

11.2.1. am Auge: Reizungen.

11.2.2. nach Verschlucken: Schleimhautreizungen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall

11.3. Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Nach Resorption größerer Mengen: Methämoglobinämie mit Kopfschmerzen, Herzrhythmusstörungen, Blutdruckabfall, Atemnot und Krämpfen, Leitsymptom: Cyanose (Blaufärbung des Blutes).

12. Angaben zur Ökologie

12.1. Ökotoxische Wirkungen:

12.1.1. Aquatische Toxizität:

Toxisch für Wasserorganismen: Fischnährtiere EC0 200 mg/l

Daphnientoxizität: D. magna LC50 39 mg/l/96h

12.2. Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend

Nicht in das Grundwasser, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen. Gefahr für Trinkwasser.

13. Hinweise zur Entsorgung:

13.1. Empfehlung:

Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.

13.2. Ungereinigte Verpackungen:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

13.3. Sammelbehälter: Anorganische Salze.

14. Angaben zum Transport

14.1. Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland) Oxid_5.gif (1294 Byte)

14.1.1. ADR/RID - GGVS/E Klasse: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 22c

14.1.3. Kemler-Zahl: 50

14.1.4. UN-Nummer: 1486

14.1.5. Bezeichnung des Gefahrgutes: KALIUMNITRAT

14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:

14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 5.1

14.2.2. Seite: 5063

14.2.3. UN-Nummer: 1486

14.2.4. Verpackungsgruppe: III

14.2.5. EMS-Nummer: 5.1-06

14.2.6. MFAG: 235

14.2.7. Richtiger technischer Name: POTASSIUM NITRATE

14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 5.1

14.3.2. UN/ID-Nummer: 1486

14.3.3. Verpackungsgruppe: III

14.3.4. Richtiger technischer Name: POTASSIUM NITRATE

15. Vorschriften:

15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.

15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:

O Brandfördernd OXIDIZING

OXIDIZING

15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):

R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):

S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

S 22 Staub nicht einatmen.

S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

15.2. Nationale Vorschriften:

15.2.1. Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Listeneinstufung) - schwach wassergefährdend

15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

15.3.1. TRGS (Techn. Regel Gefahrstoffe) 515 "Lagern brandfördernder Stoffe ..."

15.3.2. Schweizer Giftklasse (CH): 4 - Nicht ungefährliche Stoffe

16. Sonstige Angaben

Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH und die Fußnote am Schluß der folgenden Informationen.

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Letzte Änderung am 23.06.2002