Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV (nov. Fassung) - Taurin
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | ||||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: | OMIKRON Art.-Nr.: #103681 | ||||||||||||||||
Verwendungsgebiete: | Rohstoff für die Produktion und Verarbeitung (Darf nicht parenteral verabreicht werden) | ||||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | ||||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Taurin | |||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | Tauphon, 2-Aminoethansulfonsäure; engl. taurine, 2-Aminoethanesulfonic acid, 2-Aminoethylsulfonic acid, 2-Sulfoethylamine, NCI - C60606 | |||||||||||||||
1.1.3. | Summenformel: | C2H7NO3S | |||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr / F.W.: 125,15 g/mol (AMU) | |||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | ||||||||||||||||
OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133) 17081 Fax (07133) 17465 e-Mail: info@omikron-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | ||||||||||||||||
Anschrift:
siehe Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) -17081- Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | ||||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | ||||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [107-35-7] | |||||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | TAURIN | |||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | ||||||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 203-483-8 | |||||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | |||||||||||||||
2.2.3. | Beilstein Registry Number: | 1751215 | |||||||||||||||
2.2.4. | HS-Nummer: | 2921 19 80 | |||||||||||||||
2.2.5. | Codenummer des Zolltarifs: | 2921.19 | |||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | ||||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnung: | ||||||||||||||||
3.1.1. | Xi | REIZEND | |||||||||||||||
3.2. | Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||||
3.2.1. | R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut | |||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | ||||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | ||||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | |||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | ||||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluftzufuhr, ggf. Atemspende. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. | |||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung entfernen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes
Auge bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser während mindestens 15
Minuten spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Nach
Verchlucken Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt die betroffene Person ist
bei Bewußtsein. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | ||||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | ||||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. | |||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | ||||||||||||||||
Brennbar. | |||||||||||||||||
Bei
einem Brand kann/können freigesetzt werden: giftige Dämpfe (Stickstoffoxide,
Schwefeloxide) Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen. |
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6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | ||||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | ||||||||||||||||
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | |||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | ||||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden. | |||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | ||||||||||||||||
Trocken
in einen Plastikbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene
Areale nachreinigen. Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang (Link: http://www.baua.de/prax/ags/trgs201.pdf) |
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7. | Handhabung und Lagerung | ||||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | ||||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab-
und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Von brandfördernden Stoffen fernhalten. | |||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | ||||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen halten. Trocken und kühl lagern. | |||||||||||||||
8. | Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung: | ||||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | ||||||||||||||||
Die
üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen sind zu beachten. Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die Maßnahmen der Schutzstofe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG) |
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung! | |||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Erforderlich bei Auftreten höherer Konzentrationen: Bauartzugelassene Atemschutzmaske | |||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe | |||||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Geeignete Laborschutzbrille | |||||||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard. | |||||||||||||||
8.2. | Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: | ||||||||||||||||
Ordnungsgemäß arbeitender Abzug, der für gefährliche Chemikalien konzipiert ist und eine durchschnittliche Absauggeschwindigkeit von mindestens 30 m/min aufweist. | |||||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | ||||||||||||||||
9.1. | Form: | fest, feine Kristalle | |||||||||||||||
9.2. | Farbe: | farblos | |||||||||||||||
9.3. | Geruch: | geruchlos | |||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | ||||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt | > 300 °C | |||||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | nicht anwendbar. | |||||||||||||||
9.6. | Zersetzungstemperatur: | schmilzt unter Zersetzung. | |||||||||||||||
9.7. | Explosionsgefahr: | Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. | |||||||||||||||
9.8. | Dampfdruck: | Bei 20°C | --- mbar | ||||||||||||||
9.9. | Dichte: | Bei 20°C | --- g/cm3 | ||||||||||||||
9.10. | Schüttdichte: | Bei 20°C | --- kg/m3 | ||||||||||||||
9.11. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | ||||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | c = 0,5 M: vollständig, farblos | |||||||||||||||
Wasser | Bei 12 °C | ca. 65 g/L | |||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | ca. 90 g/L | |||||||||||||||
Ethanol | Bei 20°C | unlöslich | |||||||||||||||
9.12. | pH-Wert der Lösung: | Bei 20°C | 4,5 - 6 | ||||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | ||||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | ||||||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | keine Angaben vorhanden | |||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Starke Oxidationsmittel | |||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | ||||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine bekannt. Gefährliche Polymerisation: wird nicht auftreten. | |||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide, Schwefeloxide | |||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | ||||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | RTECS# WX0175000 | |||||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs | |||||||||||||||||
11.1.1. | Art | Wert | species | ||||||||||||||
LD50 | > 5000 mg/kg | rat (oral) | |||||||||||||||
LD50 | > 7 g/kg | rat (intravenoes) | |||||||||||||||
Nach unseren Kenntnissen sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften des Produktes nicht umfassend untersucht worden. Gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden. | |||||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | ||||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizt die Haut. | |||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Reizt die Augen. | |||||||||||||||
11.2.3. | auf die Atmungsorgane: | Reizwirkung auf die Schleimhäute und die oberen Atemwege. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. | |||||||||||||||
11.2.4. | nach Verschlucken: | Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein. | |||||||||||||||
11.3. | Chronische Toxizität: | RTECS# WX0175000 Link: http://www.cdc.gov/niosh/rtecs/wx2ab98.html |
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Mutagenität:
7560 mg/kg (6W) - rat (oral): Morphologische Umwandlung |
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Reproduktionstoxizität:
878 g/kg (multigenerations) - mouse (oral): Auswirkungen auf Neugeborene: Wachstumsstatistik (z.B. verminderte Gewichtszunahme) |
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12. | Angaben zur Ökologie | ||||||||||||||||
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. | |||||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | ||||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | ||||||||||||||||
Chemikalien,
die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | ||||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | |||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | ||||||||||||||||
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | |||||||||||||||||
15. | Vorschriften: | ||||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | ||||||||||||||||
Das Produkt ist nach den EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | |||||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | ||||||||||||||||
Xi | Reizend | ||||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise, risk statements): | ||||||||||||||||
R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut | ||||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | ||||||||||||||||
2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | ||||||||||||||||
26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. | ||||||||||||||||
36 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. | ||||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | ||||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 1 (Selbsteinstufung) | schwach wassergefährdend | |||||||||||||||
Lagerklasse VCI | 10-13 | ||||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | ||||||||||||||||
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16. | Sonstige Angaben: | ||||||||||||||||
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Ausstellungsdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit entscheiden. |
Erstellt am: 26.03.2005 | Letztmals überarbeitet am: 31.03.2005 |
Version: 1.01 | Änderungsgrund: Ergänzungen im Abschnitt 11 |
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. | Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |