Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG * Erstellt: 24.01.2003


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zum Produkt Nr. 10-0478 Phosphor amorph, rot

1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Phosphor (rot)
1.1.2. Andere Namen: Violetter Phosphor; lat.: Phosphorus amorphus; engl.: phosphorus; frz.: phosphore
1.1.3. Summenformel: P
(0)
1.1.4. Relative Atommasse Ar: 30,9738

1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081, Fax (07133) 17465

1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe 1.3., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau

1.4. Notfallauskunft:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau); Fax 17465, e-Mail: cyberchem@t-online.de

2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

2.1. Chemische Charakterisierung

2.1.1. CAS-Nr.: [7723-14-0]

2.1.2. Bezeichnung: Phosphor amorph, rot

2.2. Identifikationsnummer(n)

2.2.1. EINECS-Nummer: 22328972317687

2.2.2. EG-Index-Nummer: 015-002-00-7

3. Mögliche Gefahren

3.1. Gefahrenbezeichnung(en):

3.1.1. F Leichtentzündlich

3.1.2. N Umweltgefährlich

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

3.2.1. R 11 Leichtentzündlich

3.2.2. R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen

3.2.3. R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich auswaschen und entfernen.

4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:

4.2.1. nach Einatmen: In Frischluft bringen. Arzt zuziehen.

4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit viel Wasser abwaschen.

4.2.3. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Geeignete Löschmittel: Wasser

5.2. Besondere Gefahren: Stark reizende Brandprodukte! (Phosphorpentoxid)

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen:

Nicht in die Kanalisation, Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.

6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Für ausreichende Lüftung sorgen. Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Handhabung:

7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Von brandfördernden Stoffen fernhalten.

7.2. Lagerung:

7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Zimmertemperatur. Gut belüftet.

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:

8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Form: amorphes Pulver

9.2. Farbe: dunkelrot

9.3. Geruch: eigenartig

9.4. Entzündungspunkt >400 °C

9.5. Explosionsgefahr: Explosionsgefahr mit brandfördernden Stoffen (vgl. Punkt 10 sowie besondere Hinweise unten)

9.6. Dichte: bei 20 °C 2,32 g/cm3

9.7. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:  Wasser bei 20 °C - unlöslich

10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Zu vermeidende Stoffe: Explosionsgefahr in Mischung mit brandfördernden Stoffen (Nitrate, Chlorate, Permanganate u.a.)

10.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Phosphorpentoxid

11. Angaben zur Toxikologie

keine Angaben

12. Angaben zur Ökologie

Sehr giftig für Wasserorganismen.

13. Hinweise zur Entsorgung:

13.1. Empfehlung:

Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Chemikalienabfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.

13.2. Ungereinigte Verpackungen:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

14. Angaben zum Transport

14.1. Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland)

14.1.1. ADR/RID - GGVS/E Klasse: 4.1 Entzündbare feste Stoffe

14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 11 c

14.1.3. UN-Nummer: 1338

14.1.4. Bezeichnung des Gefahrgutes: Phosphor amorph (rot)

14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:

14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 4.1

14.2.2. UN-Nummer: 1338

14.2.3. Verpackungsgruppe: III

14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 4.1

14.3.2. UN/ID-Nummer: 1338

14.3.3. PAX 422

14.3.4. Richtiger technischer Name: Phosphorus

15. Vorschriften:

15.1. Kennzeichnung nach den EG-Richtlinien:

15.2. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.

pic-f-n.gif (1574 Byte) 15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:

F Leichtentzündlich. N Umweltgefährlich.

15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):

11 Leichtentzündlich.

16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördenden Stoffen.

50 Sehr giftig für Wasserorganismen.

15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):

7 Behälter dicht geschlossen halten.

43.1 Zum Löschen Wasser verwenden.

61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

Bei Privatpersonen zusätzlich: 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

16. Sonstige Angaben

Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend den EG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH und die Fußnote am Schluß der folgenden Informationen.

Besondere Warnhinweise:

EXPLOSIONSGEFÄHRLICH !

In Anwesenheit brandfördernder Substanzen kann Phosphor beim Erhitzen, gelegentlich (unberechenbar!) auch schon bei geringster Reibung, Stoß oder Schlag heftig explodieren. Die Mißachtung dieser Regel ist in der Vergangenheit Ursache zahlreicher, teilweise schwerster Unfälle gewesen. Die gesetzlichen Vorgaben (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe), Versuchsvorschriften und Sicherheitsvorkehrungen (Unfallverhütungsvorschriften) sind streng einzuhalten und die Einsatzmengen so klein als irgend möglich zu halten. Es sind nur Vorschriften der anerkannten, modernen Literatur zu verwenden; von eigenen "Experimenten" und unzeitgemäßen Vorschriften ist unbedingt Abstand zu nehmen.

Die Substanz darf ausschließlich in erlaubter Weise, insbesondere zu wissenschaftlichen oder künstlerischen, Forschungs-, Analysen-, Demonstrations- oder Schulungszwecken unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Beschränkungen sowie in Übereinstimmung mit den anerkannten Arbeits- und Unfallschutzrichtlinien verwendet werden.


© OMIKRON GmbH Abt. Feinchemikalien, 74382 Neckarwestheim