Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: Erioglaucin A
Verwendungsgebiete: Für die Mikroskopie. Naturwissenschaftlicher Unterricht.
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Erioglaucin A
1.1.2. Andere Namen: Säureblau 9; Brilliant Blue FCF [Supra], FD & C Blue No. 1, C.I. Acid Blue 9, Fenazo Blue XI, Japan Blue 1, Merantine Blue EG
1.1.3. Summenformel: C37H34N2O9S3Na2
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr: 792,86 g/mol (Natriumsalz)
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH
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74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) -17465-

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2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [3844-45-9] disodium salt / [2650-18-2] diammonium salt / [94082-76-5]
2.1.2. Bezeichnung: Erioglaucin A
Produkt kann als Dinatrium-, Mononatriummonoammonium- oder Diammoniumsalz vorliegen.
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 223-339-8
2.2.2. C.I.-Nummer: 42090
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
entfällt gemäß Richtlinie 67/548/EG
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Nach Einatmen an die frische Luft bringen. Falls Atemnot eintritt, Arzt rufen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Betroffene Stellen mit Seife und viel Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffene(s) Auge(n) bei geöffnetem Lidspalt während mindestens 15 Minuten mit reichlich fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Nach Verschlucken Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt die Person ist bei Bewußtsein. Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Kohlendioxid, Pulver oder geeigneter Schaum.
5.2. Besondere Gefahren:
Bei Feuer werden giftige Dämpfe frei.
Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen, um Haut- und Augenkontakt zu vermeiden.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Durch angemessene Schutzmaßnahmen direkten Haut- oder Augenkontakt möglichst gering halten. Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
In einen Plastikbeutel aufnehmen (dabei unbedingt Staubbildung vermeiden). Betroffene Zonen nach völliger Beseitigung des Materials nachreinigen und gründlich lüften. Gesammeltes Material der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Einatmen vermeiden. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Längere oder wiederholte Exposition vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen aufbewahren. Trocken und kühl halten.
8. Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
8.2.1. Atemschutz: Staubmaske tragen.
8.2.2. Handschutz: Geignete Schutzhandschuhe verwenden.
8.2.3. Augenschutz: Laborschutzbrille. Augendusche bereithalten.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: Feststoff (Pulver oder granuläres Pulver)
9.2. Farbe: rötlich-violett/purpurfarben, mit metallischem Schimmer
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt: 283 °C (Lit.)
9.5. Flammpunkt: keine Angaben vorhanden
9.6. Zersetzungstemperatur: keine Angaben vorhanden
9.7. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich
9.8. Dichte: Bei 20°C keine Angaben vorhanden
9.9. Schüttdichte: Bei 20°C keine Angaben vorhanden
9.10. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C löslich
Ethanol Bei 20°C löslich
9.11. pH-Wert: Bei 20°C keine Angaben vorhanden
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Starke Erhitzung.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Starke Säuren, starke Oxidationsmittel
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: Gefährliche Polymerisation wird nicht auftreten.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei thermischer Zersetzung oder im Brandfall Bildung giftiger Dämpfe möglich (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide, Schwefeloxide). Gefährliche Polymerisation: wird nicht auftreten.
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität: RTECS# BQ4725000
11.1.1. Art Wert species
LD50 4500 mg/kg mouse (s.c.) [Gross]
11.2. Subakute bis chronische Toxizität:
Der Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen bedarf weiterer Abklärung (RTECS: Human No Adequate Data). Der Stoff ist oder enthält einen Bestandteil, der gemäß den Klassifizierungen von IARC, ACGIH, NTP oder EPA bezüglich der krebserzeugenden Wirkung nicht eingestuft wird.
Es wird empfohlen, die Substanz mit der bei Chemikalien mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung üblichen Vorsicht zu handhaben.
11.3. Chronische Toxizität:
Ratte (Aufnahmeweg: subkutan, Expositionszeit: 97 Wochen): Resultate: Tumorerzeugend: Neuplastisch nach RTECS Kriterien. Tumorerzeugend: Tumore am Ort der Applikation.
Ratte (Aufnahmeweg: parenteral, Expositionszeit: 62 Wochen): Resultate: Tumorerzeugend: Nach RTECS Kriterien tumorerzeugendes Potential fraglich. Verdauungstrakt: Tumore. Blut: Lymphom einschließlich Hodgkin Krankheit.
Ratte (Aufnahmeweg: subkutan, Expositionszeit: 94 Wochen): Resultate: Tumorerzeugend: Nach RTECS Kriterien tumorerzeugendes Potential fraglich. Verdauungstrakt: Tumorerzeugend: Tumore am Ort der Applikation.
Chronische Exposition: Mutagen
Hamster: 4400 mg/L
Gewebetyp: Lunge
Zytogenanalyse
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Hautkontakt: Kann Hautreizungen erzeugen.
Absorption durch die Haut: Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein.
11.2.2. am Auge: Augenkontakt: Kann die Augen reizen.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Einatmen: Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Das Produkt kann die Schleimhäute der oberen Atemwege reizen.
11.2.4. nach Verschlucken: Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein.
12. Angaben zur Ökologie
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Entfällt gemäß Richtlinie 67/548/EG.
15.2. Nationale Vorschriften
keine Angaben vorhanden.
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
LGK 10 - 13
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum Ausstellungsdatum, sind nach unserem besten Wissen zusammengestellt und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten vom Benutzer nur als Leitfaden verstanden werden. Sie stellen weiterhin keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien.
Abschlußklausel: Nur für den F & E - Gebrauch bestimmt (Forschung und Entwicklung). Nicht als Heilmittel, im Haushalt oder zu anderen Verwendungszwecken.

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Stand der Information: 14.12.2004 * Version: 1.2