Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV (nov. Fassung) - Cer(IV)-oxid


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: OMIKRON Art.-Nr.: #900333
Verwendungsgebiete: Laborchemikalie (siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16)
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Cer(IV)-oxid
1.1.2. Andere Namen: Cerdioxid; engl. Cerium(IV) oxide, Ceric dioxide, Ceric oxide, Ceria
1.1.3. Summenformel: CeO2
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr / F.W.: 172,11 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) 17465

e-Mail: info@omikron-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift: siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Qualitätskontrolle und Labor
Tel. (07133) 16310
Fax (07133) -17465-

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [1306-38-3]
2.1.2. Bezeichnung: Cerdioxid
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 215-150-4
2.2.2. MERCK Index-Nummer: 13, 2001 (Ceric oxide)
3. Mögliche Gefahren
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
entfällt gemäß Richtlinie 67/548/EWG
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, ggf. Atemspende. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen und gut nachspülen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt die betroffene Person ist bei Bewußtsein. Bei Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Kohlenstoffdioxid, Löschpulver, geeigneter Schaum oder Wassersprühstrahl.
5.2. Besondere Gefahren:
Nicht brennbar.
Bei einem Brand kann/können freigesetzt werden: Giftige Dämpfe.
Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale nachreinigen.
Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Einatmen vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von brennbaren Stoffen fernhalten.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen halten. Trocken lagern.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind zu beachten.
Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1).
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung!
8.2.1. Atemschutz: Staubmaske erforderlich bei Auftreten höherer Konzentrationen
8.2.2. Handschutz: Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Geeignete Laborschutzbrille. Augendusche bereithalten.
8.2.4. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: Feststoff (schweres Pulver)
9.2. Farbe: schwach gelb
9.3. Zustandsänderungen:
9.3.1. Schmelzpunkt keine Angabe verfügbar
9.4. Zersetzungstemperatur: keine Angabe verfügbar
9.5.. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
9.6. Dampfdruck: Bei 20°C keine Angabe verfügbar
9.7. Spezifische Dichte: Bei 20°C 7,13 g/cm3
9.8. Schüttdichte: Bei 20°C keine Angabe verfügbar
9.9. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C praktisch unlöslich
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. (Thermische) Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Luftzutritt (absorbiert Kohlenstoffdioxid aus der Luft)
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: starke Oxidationsmittel
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
Gefährliche Polymerisation: wird nicht auftreten
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs
11.1.1. Art Wert species
LD50 > 5000 mg/kg (Lambert) rat (oral)
Ge,äß unseren Kenntnissen sind die chemischen, pysikalischen und toxikologischen Eigenschaften des Produkts nicht umfassend untersucht worden. Verbindungen seltener Erden können verzögerte Blutgerinnung hervorrufen, die zu Blutungen führen kann. Die Inhalierung seltener Erden kann zu Hitzeempfindlichkeit und Juckreiz sowie zu einer gesteigerten Duft- und Geschmackswahrnehmung führen.
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Kann Hautreizungen erzeugen. Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein.
11.2.2. am Auge: Kann die Augen reizen.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen.
11.2.4. nach Verschlucken: Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein.
12. Angaben zur Ökologie
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Entfällt gemäß Richtlinie 67/548/EWG
S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 22 Staub nicht einatmen.
S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) schwach wassergefährdend
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 4
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit entscheiden.
Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. For research and development (R & D) use only. Not for human or drug use.

Erstellt am: 30.08.2005 Letztmals überarbeitet am: ---
Version: 1.00 Änderungsgrund: ---
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Vervielfältigung sowie die Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet.

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