Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV (nov. Fassung) - Cer(IV)-oxid
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: | OMIKRON Art.-Nr.: #900333 | |||||||||||||||
Verwendungsgebiete: | Laborchemikalie (siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16) | |||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Cer(IV)-oxid | ||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | Cerdioxid; engl. Cerium(IV) oxide, Ceric dioxide, Ceric oxide, Ceria | ||||||||||||||
1.1.3. | Summenformel: | CeO2 | ||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr / F.W.: 172,11 g/mol | ||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||||
OMIKRON GmbH,
Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133) 17081 Fax (07133) 17465 e-Mail: info@omikron-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||||
Anschrift: siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) 16310 Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [1306-38-3] | ||||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Cerdioxid | ||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 215-150-4 | ||||||||||||||
2.2.2. | MERCK Index-Nummer: | 13, 2001 (Ceric oxide) | ||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||||
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||||
entfällt gemäß Richtlinie 67/548/EWG | ||||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluftzufuhr, ggf. Atemspende. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. | ||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung entfernen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen und gut nachspülen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei
geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Mund mit genügend
Wasser ausspülen, vorausgesetzt die betroffene Person ist bei Bewußtsein. Bei
Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid, Löschpulver, geeigneter Schaum oder Wassersprühstrahl. | ||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||||
Nicht brennbar. | ||||||||||||||||
Bei einem Brand
kann/können freigesetzt werden: Giftige Dämpfe. Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen. |
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6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||||
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | ||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden. | ||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||||||
Trocken in einen
Plastikbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale
nachreinigen. Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang. |
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7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und
Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Einatmen vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Von brennbaren Stoffen fernhalten. | ||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen halten. Trocken lagern. | ||||||||||||||
8. | Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||||
Die üblichen
Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind zu beachten. Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1). |
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung! | ||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Staubmaske erforderlich bei Auftreten höherer Konzentrationen | ||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe | ||||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Geeignete Laborschutzbrille. Augendusche bereithalten. | ||||||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard. | ||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||||
9.1. | Form: | Feststoff (schweres Pulver) | ||||||||||||||
9.2. | Farbe: | schwach gelb | ||||||||||||||
9.3. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||||
9.3.1. | Schmelzpunkt | keine Angabe verfügbar | ||||||||||||||
9.4. | Zersetzungstemperatur: | keine Angabe verfügbar | ||||||||||||||
9.5.. | Explosionsgefahr: | Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. | ||||||||||||||
9.6. | Dampfdruck: | Bei 20°C | keine Angabe verfügbar | |||||||||||||
9.7. | Spezifische Dichte: | Bei 20°C | 7,13 g/cm3 | |||||||||||||
9.8. | Schüttdichte: | Bei 20°C | keine Angabe verfügbar | |||||||||||||
9.9. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | praktisch unlöslich | ||||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||||
10.1. | (Thermische) Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Luftzutritt (absorbiert Kohlenstoffdioxid aus der Luft) | ||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | starke Oxidationsmittel | ||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||||
Gefährliche Polymerisation: | wird nicht auftreten | |||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | |||||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs | ||||||||||||||||
11.1.1. | Art | Wert | species | |||||||||||||
LD50 | > 5000 mg/kg (Lambert) | rat (oral) | ||||||||||||||
Ge,äß unseren Kenntnissen sind die chemischen, pysikalischen und toxikologischen Eigenschaften des Produkts nicht umfassend untersucht worden. Verbindungen seltener Erden können verzögerte Blutgerinnung hervorrufen, die zu Blutungen führen kann. Die Inhalierung seltener Erden kann zu Hitzeempfindlichkeit und Juckreiz sowie zu einer gesteigerten Duft- und Geschmackswahrnehmung führen. | ||||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Kann Hautreizungen erzeugen. Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein. | ||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Kann die Augen reizen. | ||||||||||||||
11.2.3. | auf die Atmungsorgane: | Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen. | ||||||||||||||
11.2.4. | nach Verschlucken: | Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein. | ||||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||||
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. | ||||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||||
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||||||
Entfällt gemäß Richtlinie 67/548/EWG | ||||||||||||||||
S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | ||||||||||||||||
S 2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||||||
S 22 | Staub nicht einatmen. | |||||||||||||||
S 24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. | |||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 1 (Selbsteinstufung) | schwach wassergefährdend | ||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||||
Schweizer Giftklasse: CH 4 | ||||||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||||
Die vorstehenden
Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das
Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen
zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses
verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen
der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den
Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit
entscheiden. Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. For research and development (R & D) use only. Not for human or drug use. |
Erstellt am: 30.08.2005 | Letztmals überarbeitet am: --- |
Version: 1.00 | Änderungsgrund: --- |
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. | Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Vervielfältigung sowie die Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |