Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV - Aluminiumpulver Depuval


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem OMIKRON Produkt: Nr. 10-7731 Aluminium Pulver, superfein Depuval-Qualität
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Aluminiumpulver, entstaubt
1.1.2. Andere Namen: Aluminum powder, Depuval
1.1.3. Elementsymbol: Al
1.1.4. Atommasse: Ar: 26,98 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081 od. -17081-
Fax (07133) -17465-

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [7429-90-5]
2.1.2. Bezeichnung: Aluminium, gepulvert (entstaubt, phlegmatisiert)
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 231-072-3
2.2.2. EG-Index-Nummer: 013-002-00-1
3. Mögliche Gefahren
Aluminiumpulver reagiert langsam mit Wasser und heftig mit Säuren, Laugen, Oxidationsmitteln und Chlorkohlenwasserstoffen unter Bildung hochentzündlichen Wasserstoffs. Das Produkt ist leicht entzündlich.
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. F Leicht entzündlich

HIGHLY FLAMMABLE

Leicht entzündlich!
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 10 Entzündlich.
3.2.2. R 11 Leicht entzündlich.
3.2.3. R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen von Partikeln und Stäuben: Frischluft.
Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Mit reichlich Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken. Erbrechen auslösen. Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Metallbrandpulver. Feuerlöscher Klasse D. Kleinere Mengen: Löschdecke. Mit trockenem Sand oder Zement abdecken.
5.2. Nicht zu verwendende Löschmittel:
Wasser, Kohlenstoffdioxid, Schaum, Pulver
5.3. Besondere Gefahren:
Brennbar. Gefahr der Staubexplosion durch aufgewirbeltes Aluminiumpulver. Selbstentzündung möglich. Mit Wasser entsteht hochentzündliches und explosionsfähiges Wasserstoffgas.
Im Brandfall: Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftabhängigem Atemschutzgerät.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Substanzkontakt vermeiden. Staubbildung und Einatmen von Stäuben unbedingt vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Explosionsgefahr!
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen. Staubentwicklung unbedingt vermeiden!
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von brandfördernden Stoffen und Zündquellen fernhalten.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Von Zünd- und Wärmequellen fernzuhalten. Lagertemperatur: ohne besondere Einschränkungen.
8. Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
8.2.1. Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Stäuben
8.2.2. Handschutz: Handschuhe aus Nitrilkautschuk, Schichtstärke 0,11 mm, Durchbruchszeit >480 min
8.2.3. Augenschutz: Laborschutzbrille mit Seitenschutz
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: feines Pulver
9.2. Farbe: silbergrau
9.3. Geruch: ohne Geruch
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelztemperatur: 660 °C
9.4.2 Siedetemperatur: 2467 °C
9.5. Flammpunkt: nicht verfügbar
9.6. Zündtemperatur: ca. 400 °C
9.7. Explosionsgefahr: Das Produkt ist selbst nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung exlosionsfähiger Al-Staub-/Luft-Gemische möglich.
9.8. Dampfdruck: Bei 20°C nicht verfügbar
9.9. Dichte: Bei 20°C 2,70 g/cm3
9.10. Schüttdichte: Bei 20°C ca. 400 kg/m3
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C chem. Reaktion
9.12. pH-Wert: Bei 20°C nicht verfügbar
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Direkte Sonneneinstrahlung, Staubaufwirbelung und Funkenbildung sind zu vermeiden. Potentielle Zündquellen fernhalten.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Säuren, Laugen, Oxidationsmittel (wie Permanganate, Nitrate, Peroxide, Chlorate und Perchlorate, Bromate u.v.a., Kontakt kann zu stark exothermen Reaktionen führen), Halogene, Sulfate, Alkohole, Ammoniumverbindungen, Alkalihydroxide, Alkalisalze, Halogenkohlenwasserstoffe, Halbmetall-Oxide, Nichtmetalle, Nichtmetalloxide, Halogen/Halogenverbindungen, Metalloxide, Metallsalze, Luft, Sauerstoff, Quecksilberverbindungen, Halbmetall-Halogenide, Nichtmetall-Halogenide, Wasser
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: Heftige Reaktionen möglich mit: Säuren, Laugen, Wasser, Peroxiden etc. Entzündung (Metallbrand).
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: hochentzündlicher bzw. explosionsgefährlicher Wasserstoff
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
Quantitative Daten zur Toxizität dieses Produktes liegen uns nicht vor.
Sonstige Hinweise: Für Aluminiumverbindungen allgemein gilt:
Nach Verschlucken: Über Magen-Darm-Trakt nur wenig resorbierbar. Ernsthafte Störungen beim Menschen (ab ca. 4000 mg Aluminium): Störungen Phosphatstoffwechsel, Calciumstoffwechsel.
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Leichte Reizerscheinungen möglich.
11.2.2. am Auge: Leichte Reizungen.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Reizerscheinungen an den Atemwegen
11.2.4. nach Verschlucken: Mögliche Wirkungen: Schleimhautreizungen.
12. Angaben zur Ökologie
Ökotoxische Wirkungen: Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Produktes liegen uns nicht vor. Ungelöstes, metallisches Aluminium selbst ist nach derzeitigem Wissensstand ökologisch nicht bedenklich.
Weitere Angaben zur Ökologie:
Für Aluminiumverbindungen allgemein gilt: Bei sauer reagierenden Aluminiumverbindungen/Biologische Effekte: toxisch für Wasserorganismen.
Fische: toxisch ab 0,55 mg/L; in sehr weichem Wasser toxisch ab 0,1 mg/L; Crustaceen: D. magna toxisch ab 136 mg/L; Algen: Sc. quadricauda toxisch ab 1,5 mg/L; alle Werte sind bezogen auf gelöstes Al). Bei alkalisch reagierenden Al.-Verb. können durch Flockenbildung mechanische Schäden an Wasserorganismen auftreten.
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EU-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den länderspezifischen behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
14.1. Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
14.1.1. ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: 4.1
14.1.2. Packgruppe: II
14.1.3. UN-Nummer: 1309
14.1.4 Bezeichnung des Gefahrgutes: ALUMINIUMPULVER, UEBERZOGEN
14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:
14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 4.1, nicht wassergefährdend
14.2.2. UN-Nummer: 1309
14.2.3. Verpackungsgruppe: II
14.2.4. EmS-Nummer: F-G, S-G (IDMG 2003); 4.1-02 (IMDG 2001)
14.2.5. Richtiger technischer Name: ALUMINIUM POWDER, COATED
14.3. Lufttransport CAO, PAX
14.3.1. ICAO/IATA-DGR Klasse: 4.1
14.3.2. UN/ID-Nummer: 1309
14.3.3. Verpackungsgruppe: II
14.3.4. Richtiger technischer Name: ALUMINIUM POWDER, COATED
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach den EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
F Leicht entzündlich.
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
10 Entzündlich.
11 Leicht entzündlich.
15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
16 Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen
43 Zum Löschen trockenen Sand verwenden - kein Wasser verwenden!
15.2. Nationale Vorschriften
15.2.1 Wassergefährdungsklasse: nwg (VwVwS Anh. 1
Kenn-Nr. 1443)
nicht wassergefährdend
15.2.2. Lagerklasse VCI: 4.1
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten!
Schweizer Giftklasse: F

Österreichisches ChemG 1996 BGBl I Nr. 53/1997 - ChemV 1999 BGBl II Nr. 81/2000
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.
Abschlußklausel: Nur für wissenschaftliche und technische Forschungs-, Entwicklungs-, Schulungs- und Analysenzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nicht als Heilmittel, Haushalts- oder Agrarchemikalie, pyrotechnischer Grundstoff oder für andere Verwendungszwecke.

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Stand der Information: 10.12.2005