Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt Nr. 10-7050 Triclosan
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Triclosan
1.1.2. Andere Namen: 2-Hydroxy-4.2'.4'-trichlor-diphenylether, 5-Chlor-2-(2,4-dichlorphenoxy)phenol
1.1.3. Summenformel: C12H7Cl3O2
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr = 289,5 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) 17465
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081 od. -17081- (P. Rau)
Fax (07133) 17465
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [3380-34-5]
2.1.2. Bezeichnung: Triclosan
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: k.A.
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xi Reizend Reizend
3.1.2. N Umweltgefährlich Umweltgefährlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 36 / 38 Reizt die Augen und die Haut.
3.2.2. R 50 / 53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft. Gegebenenfalls Atemspende oder Gerätebeatmung.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Betroffene Hautbezirke mit viel Wasser und Seife waschen. Arzt konsultieren.
4.2.3. nach Augenkontakt: Auge bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Minuten lang mit reichlich fließendem Wasser spülen und sofort Arzt hinzuziehen. Ggf. nicht betroffenes  Auge dabei vor der Spülflüssigkeit schützen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken:

 

Mund mit viel Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.3. Hinweise für den Arzt:
Symptomatisch behandeln.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid, Wassernebel
5.2. Besondere Gefahren:
Bei einem Brand können freigesetzt werden: Kohlenoxide, Salzsäuregas (Chlorwasserstoff)
5.3. Weitere Angaben:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Staubbildung und das Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht direkt in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken aufnehmen. In markierte Gebinde füllen. Der Entsorgung als Chemieabfall nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Nicht einnehmen oder einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Die gültigen arbeitshygienischen und gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Behälter dicht geschlossen. halten. An einem kühlen, trockenen Ort mit angemessener Lüftung lagern. Wärmeempfindlich über 40 °C.
7.2.2. Zusammenlagerungshinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung:
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: entfällt
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz.
8.2.1. Atemschutz: Bei Auftreten von Stäuben: Partikelfilter P2 oder P3.
8.2.2. Handschutz: Chemikalienresistente Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Schutzbrille (Laborstandard)
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: gepulvert oder feinkristallin
9.2. Farbe: weiß
9.3. Geruch: arteigen, schwach aromatisch
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt ca. 57 °C (56 bis 58 °C)
9.5. Flammpunkt 223 °C
9.6. Thermische Zersetzung >280 °C
9.7. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser bei 20°C praktisch unlöslich
Ethanol bei 20 °C leicht löslich
9.8. Verteilungskoeffizient: 5,7
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Thermische Zersetzung: Substanz ist nicht hitzestabil. Bei thermischer Zersetzung kann Chlorwasserstoff entstehen.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Kontakt mit chlorierenden Stoffen vermeiden.
10.1.3. Zu vermeidende Bedingungen: Keine Angaben.
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Triclosan
11.1.1. Art Wert species
LD50 9300 mg/kg rat (derm.)
LD50 3700-4500 mg/kg rat (oral)
LD50 4530 mg/kg mouse (derm.)
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Reiner Stoff dermal mäßig irritierend. Kein Hinweis auf Sensibilisierungs- oder Photosensibilisierungspotenz.
11.2.2. am Auge: Vorübergehende Reizwirkung.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Reizwirkung.
11.2.4. nach Verschlucken: Reizwirkungen im Gastrointestinaltrakt. Relevante Vergiftungen beim Menschen sind nicht bekanntgeworden.
12. Angaben zur Ökologie
12.1. Ökotoxische Wirkungen:
12.1.1. Biologische Eliminierbarkeit: < 10% Sauerstoffaufnahme OECD 301C, 302C
Triclosan wird wegen seiner anitimikrobiellen Eigenschaften und wegen der hohen Testsubstanz-Konzentration in Standard-Tests nicht abgebaut.
12.1.2. Verhalten in der Umwelt:
Tests mit Belebtschlamm in Batch- und kontinuierlichen Versuchen mit umweltrelevanten Triclosan-Konzentrationen zeigen eine praktisch vollständige Elimination der Substanz aus dem Abwasser, und zwar hauptsächlich durch biologischen Abbau.
12.1.3. Ökotoxische Wirkungen:
Klärschlammbakterientoxizität: IC50 20 mg/l 3 Stunden OECD 209
Fischtoxizität: LC50 0.5 mg/l 96 h Zebrabärbling
Daphnientoxizität: EC50 0.4 mg/l 48 Stunden OECD 202
Algentoxizität: EC50 0.2 mg/l 72 Stunden OECD 201
Bewertung: Sehr giftig für Wasserorganismen bei direktem Eintrag in Gewässer
Verhalten in Kläranlagen: Nitrifikationshemmtest (ISO 9509); EC50 11.4 mg/l
12.1.4. Ökotoxische Wirkungen:
Chemischer Sauerstoffbedarf: 1116 mg O2/g
Biochemischer Sauerstoffbedarf: 0 mg O2/g
TOC 50%
Organohalogengehalt: 36.7% Chlor
Metallgehalt unter den von der ETAD empfohlenen Limiten
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt (insbesondere im Hinblick auf die Anlieferung).
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff selbst zu behandeln.Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport:
Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend)
ADR/RID-GGVS/E Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe
Ziffer/Buchstabe 12 c
UN-Nummer 3077
Bezeichnung des Gutes Umweltgefährliche Substanz, fest, n.a.g.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstaben und Gefahrenbezeichnungen des Produktes:
Xi Reizend
N Umweltgefährlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
R 36 / 38 Reizt die Augen und die Haut.
R 50 / 53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung) - wassergefährdend
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
15.3.1. Lagerklasse: B,I,N: Chemikalie, Pulver, reizend, umweltgefährlich
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Letzte Änderung am 23.06.2002