Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV  (nov. Fassung) - Kaliumsulfid


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: OMIKRON Art.-Nr.: #100648
Verwendungsgebiete: Laborchemikalie (siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16)
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Kaliumsulfid
1.1.2. Andere Namen: Schwefelleber, Kaliumpolysulfid; engl. Potassium sulphide, Potassium polysulfide, Liver of sulfur; lat. Kalium sulfuratum, Hepar sulfuris [kalinum],
1.1.3. Summenformel: K2S/n
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr / F.W.: 110,27 (für K2S)
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) 17465

e-Mail: info@omikron-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift: siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Qualitätskontrolle und Labor
Tel. (07133) -17081-
Fax (07133) -17465-

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [37199-66-9]
2.1.2. Bezeichnung: Kaliumpolysulfid
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 253-390-1
2.2.2. EG-Index-Nummer: 016-007-00-7
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung(en):
C ÄTZEND

ÄTZEND

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
3.2.2. R 34 Verursacht Verätzungen
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Betroffene Person aus der Gefahrenzone an die frische Luft bringen. Umgehend Arzt hinzuziehen. Dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt und/oder das Packungsetikett vorzeigen und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung und Schuhe ablegen.
Betroffene Hautbezirke sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Ärztlichen Rat einholen, auch wenn keine unmittelbaren Symptome auftreten.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffene(s) Auge (Augen) bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten lang mit reichlich fließendem Wasser spülen. (Augen-) Arzt konsultieren, auch wenn keine unmittelbaren Symptome auftreten.
Chemischen Stoff und bisher durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Viel Wasser trinken lassen (ggf. mehrere Liter). Keine Neutralisationsversuche!
Dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt und/oder Packungsetikett vorzeigen und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.3. Hinweise für den Arzt:
4.3.1. Folgende Symptome können auftreten: Brennen und Schmerzen der Augen sowie der Nasen- und Rachenschleimhäute. Bei Schwefelwasserstoffexposition: Kopfschmerzen, Übelkeit, Erregung, Bewußtlosigkeit, Atemlähmung. Krämpfe und Lungenödem möglich.
4.3.2. Besondere Gefahren: Das Zersetzungsprodukt Schwefelwasserstoff ist beim Einatmen fruchtschädigend.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Wasser.
5.2. Besondere Gefahren:
Bei einem Brand kann/können freigesetzt werden: Schwefeldioxid
Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
Produkt löst sich in Wasser auf, bildet aber auch in höherer Verdünnung eine ätzende Lösung.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend der behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben und Aerosolen vermeiden. Kontakt mit Säuren vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale und Boden mit tensidhaltigem Wasser gründlich nachreinigen.
Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang.
Zusätzliche Hinweise: Falls das Produkt in Gewässer gelangt ist, nur vorsichtig der Unfallstelle nähern. Es kann Schwefelwasserstoff entstanden sein.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: In feingepulvertem Zustand Flammpunkt > 200 °C, pyrophor. Von Zünd- und Wärmequellen fernhalten.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen halten. Trocken aufbewahren. Bei Raumtemperatur (15 bis 25 °C). Von Zünd- und Wärmequellen fernhalten.
7.2.2. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit brandfördernden Stoffen oder Säuren lagern.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen und notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen sind zu beachten.
Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der
TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die Maßnahmen der Schutzstufe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung!
8.2.1. Atemschutz: Erforderlich (Schwefelwasserstoff/Schwefeldioxid Kombinationsfilter verwenden: A1, B1, E1, K1, P2 [Dräger])
8.2.2. Handschutz: Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Geeignete, dicht schließende Laborschutzbrille
8.2.4. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard.
Zusätzliche Hinweise:
Herstellung wäßriger Lösung, Abfüllung: Substanzkontakt vermeiden (Ätzwirkung!).
Zerkleinerung grober Stücke: geschlossenes System, Inertisierung
8.2. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Schwefelwasserstoff: MAK 10 ppm (ml/m3)
Schwefeldioxid: MAK 2 ppm (ml/m3) - 5 mg/m3
8.3. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitenden Abzug benutzen, der für gefährliche Chemikalien konzipiert ist und eine durchschnittliche Absauggeschwindigkeit von mindestens 30 m/min aufweist.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest, Stücke
9.2. Farbe: lederbraun oder gelblich-grün
9.3. Geruch: arteigen, nach Schwefelwasserstoff
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt 200-250 °C
9.5. Flammpunkt: nicht bestimmt.
9.6. Zersetzungstemperatur: > 460 °C
9.7. Explosionsgefahr: in fein gepulvertem Zustand: pyrophor
9.8. Dampfdruck: Bei 20 °C keine Angabe verfügbar.
9.9. Dichte: Bei 20 °C ca. 1,1 g/cm3
9.10. Schüttdichte: Bei 20 °C etwa 1070 kg/m3
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20 °C ca. 500 g/l
9.12. pH-Wert der wäßrigen Lösung: Bei 20 °C ca. 13 (Konz.: 10% m/V)
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Starke Erhitzung.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Säuren (Schwefelwasserstoffentwicklung), starke Oxidationsmittel
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine Angaben vorhanden
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefelwasserstoff. Im Brandfall: Schwefeldioxid.
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität: RTECS# TT5950000
http://www.cdc.gov/niosh/rtecs/tt5aca30.html
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte (für Schwefelwasserstoff)
11.1.1. Art Wert species
LC50 444 mg/l rat
LCL0 600 mg/l man (inhalativ)
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute.
11.2.2. am Auge: Starke Ätzwirkung.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Ätzwirkung. Möglich: Ödeme im Respirationstrakt.
11.2.4. nach Verschlucken: Starke Ätzwirkung auf die Gewebe von Mundraum und Rachen.
Perforationsgefahr für Speiseröhre und Magen! Kein Erbrechen herbeiführen.

Für Sulfide allgemein gilt: Nach Verschlucken ist im Magen die Freisetzung von Schwefelwasserstoff zu erwarten (Mögliche Folgen: ZNS-Störungen, Störungen der Bewegungskoordination, Herz-/Kreislaufstörungen)
12. Angaben zur Ökologie
Lösliche Sulfide sind toxisch für Wasserorganismen (durch folgende Reaktionsprodukte giftig):
Sulfidionen:
EC50: 12 mg/l - EC100: 33 mg/l
Kalilauge:
Tödlich für Fische: 80 mg/l
Schädlichkeitsgrenze für Fischnährtiere: 200 - 1000 mg/l
EC0: Daphnia magna: 9 mg/l
Schwefeldioxid und schweflige Säure:
Tödlich für Fische: 1 mg/l
Schwefelwasserstoff:
Tödlich für Fische: 10 mg/l
Schädlich für Wasserpflanzen: 50 mg/l
Allgemeiner Hinweis: Wassergefährdungsklasse 2 (KBwS-Einstufung): wassergefährdend.
Produkt darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser oder in den Vorfluter gelangen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
14.1. Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
14.1.1. ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse:

Caust_8.gif (479 Byte)

8 Ätzende Stoffe
14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 45b 1
14.1.3. Packgruppe: II
14.1.4. Kemler-Zahl: 80
14.1.5. UN-Nummer: 1847
14.1.6 Bezeichnung des Gefahrgutes: Kaliumsulfid mit Kristallwasser
14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:
14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 8
14.2.2. UN-Nummer: 1847
14.2.3. Verpackungsgruppe: II
14.2.4. EMS-Nummer: 8-07
14.2.5. MFAG: 225
14.2.6. Richtiger technischer Name: POTASSIUM SULPHIDE, HYDRATED
14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 8
14.3.2. UN/ID-Nummer: 1847
14.3.3. Verpackungsgruppe: II
14.3.4. Richtiger technischer Name: POTASSIUM SULPHIDE, HYDRATED
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
C ÄTZEND
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
R 34 Verursacht Verätzungen
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
1/2 Unter Veschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser aspülen und Arzt konsultieren.
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
15.2. Nationale Vorschriften:
Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (KBwS-Einstufung) wassergefährdend
Lagerklasse VCI: 8 B
Merkblätter BG Chemie: M004 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe
M050 Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 2
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Ausgabedatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit entscheiden.
Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. For research and development (R & D) use only. Not for human or drug use.

Erstellt am: 16.04.2005 Letztmals überarbeitet am: 27.04.2005
Version: 1.00 Änderungsgrund: ---
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet.

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