Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV - L-Cystein (Aminosäure)


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: L-Cystein, reinst - OMIKRON Art. #100615
Verwendung: Rohstoff für die Produktion, zur Verarbeitung (in Aroma-, Kosmetik- und diätetischen Lebensmittelpräparaten) oder zum Umpacken. Für die Biochemie und für wissenschaftliche Zwecke.
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: L-Cystein
1.1.2. Andere Namen:

(R)-2-Amino-3-mercaptopropionsäure, a-Amino-b-mercapto-propionsäure, Kurzzeichen Cys oder C; engl. L-Cysteine free base

1.1.3. Summenformel (Hill): C3H7NO3S
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr: 121,16 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim

Qualitätskontrolle und Labor
Tel. (07133) 17081 oder -17081-
Fax (07133) 17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [52-90-4]
2.1.2. Bezeichnung: L-Cystein (freie Base)
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 200-158-2
2.2.2. EG-Index-Nummer: k.A.
2.2.3. Beilstein-Registry-Nummer (BRN): 1721408
3. Mögliche Gefahren
Gefahrenbezeichnung:
Xn Gesundheitsschädlich gesundheitsschädlich
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen (Partikel, Stäube): Reichlich Frischluftzufuhr.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit reichlich fließendem Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden oder Schmerzen Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Mund ausspülen und viel Wasser trinken lassen. Erbrechen auslösen, Arzt hinzuziehen.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
5.2. Besondere Gefahren:
Brennbar. Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Im Brandfall können entstehen: Schwefeloxide, Stickstoffoxide. Besondere Hinweise: Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
5.3. Besondere Schutzausrüstung:
Bei Aufenthalt im Gefahrenbereich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale sorgfältig nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen. Vor Feuchtigkeit schützen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Unter Lichtschutz.
Empfohlene Lagertemperatur: +5 bis +30 °C.
8. Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
8.2. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen:
8.2.1. Expositionsgrenzwerte
Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz (DE: Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 900; AT: MAK- Werte; CH: SUVA - Liste)
CAS-No. Stoff Typ mg/m3 ppm Staubfrakt. Fasern/m3
Staubgrenzwert,
allgemein
MAK 3,0 alveolengän-
giger Staub
8.2.2. Persönliche Schutzausrüstungen:
8.2.2.1. Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Stäuben (Feinstaubmaske ohne Schutzstufe)
8.2.2.2. Handschutz: Schutzhandschuhe (Laborstandard), empfohlen Latex mit Chloropren Stärke 0,6 mm (z.B. von Fa. Roth, Art. C940.1 ff. (EN 374)

Durchdringungszeit des Handschuhmaterials - Wert für die Permeation: Level >=6

8.2.2.3. Augenschutz: Laborschutzbrille
(dicht schließend)
brille.gif (1990 Byte)
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest, Kristalle oder Pulver
9.2. Farbe: weiß
9.3. Geruch: charakteristisch (bedingt durch den SH-Schwefelgehalt)
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt: ca. 220-240 °C (Zers.)
9.4.2 Siedepunkt: nicht verfügbar
9.5. Zersetzungstemperatur: Beginnende thermische Zersetzung ab ca. 220 °C
9.6. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C ca. 160 g/L
Ethanol Bei 20°C löslich
9.7. pH-Wert einer 10%-igen Lösung (m/V) in Wasser Bei 20°C 4,5 - 5,5
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Thermische Belastung.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel. Schwermetalle, insbesondere Eisen und Kupfer.
10.1.3. Weitere Angaben: Lichtempfindlich. Antioxidans.
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1. Gefährliche Reaktionen: keine Angaben vorhanden.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: bei Brand: siehe Punkt 5.2.
11. Angaben zur Toxikologie
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs L-Cystein:
Art Wert species
LD50 1890 mg/kg rat (oral) - Quelle: RTECS
Es handelt sich um eine nicht-essentielle, vielfach in natürlichem Eiweiß vorkommende Aminosäure.
Weitere toxikologische Hinweise:
Das Produkt ist mit der beim Umgang mit Chemikalien üblichen und notwendigen Vorsicht zu handhaben. Bei sachgemäßer Handhabung ist eine Gefährdung durch den Stoff allerdings unwahrscheinlich.
Primäre Reizwirkung:
beim Einatmen leichte Reizung
an der Haut keine Reizung
am Auge leichte Reizungen
nach Verschlucken nach Resorption toxischer Mengen: Schläfrigkeit, Atemdämpfung, Störungen der Bewegungskoordination
12. Angaben zur Ökologie
Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Stoffes liegen uns nicht vor. Die Substanz ist im Allgemeinen nicht wassergefährdend.
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien/GefStoffV:
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 - schwach wassergefährdend (VwVwS, Anh. 3)
Lagerklasse VCI: 10 - 13
Merkblatt BG - Chemie: M 050 - Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse (CH): 4
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien.

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Erstellt am: 24.04.2004 Letztmals geändert am: 21.05.2005
Version: 1.01 Änderungsgrund: Allgemeine Überarbeitung
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3.
OMIKRON GmbH 2005
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