Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: Zinksulfat Heptahydrat, kristallin, Art. 100558
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: ZINKSULFAT Heptahydrat
1.1.2. Andere Namen: Zinkvitriol; engl. Zinc sulphate
1.1.3. Summenformel: ZnSO4 x 7H2O
1.1.4. Relative Molekülmasse Mr: Mr: 287,54 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau), Fax 17465, e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [7446-20-0]
2.1.2. Bezeichnung: Zinksulfat Heptahydrat
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 231-793-3
2.2.2. EG-Index-Nummer: 030-006-00-9
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xi REIZEND Gesundheitsschädlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Auch an eine Verunreinigung der Schuhe denken und diese ggf. wechseln. Betroffene Hautpartien sofort gründlich mit Wasser und Seife abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Augen (ggf. unter Schutz des nicht betroffenen Auges) bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser mehrere Minuten lang spülen. Bei anhaltenden Beschwerden (Augen-) Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Löschmittel bzw. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2. Besondere Gefahren:
Nicht brennbar. Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich (SOx).
Sonstige Hinweise: Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser verhindern.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Substanzkontakt vermeiden. Staubbildung und Einatmen von Stäuben/Aerosolen der Substanz vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Bei Raumtemperatur (15-25 °C).
8. Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
8.2.1. Atemschutz: Staubschutzmaske erforderlich beim Auftreten von Stäuben
8.2.2. Handschutz: Geeignete Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Dichtschließende Laborschutzbrille
Hinweis: Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden, um eine optimale Schutzwirkung zu gewährleisten.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest/kristallin
9.2. Farbe: farblos bis weiß
9.3. Geruch: geruchlos
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt/Schmelzbereich: ca. 40 °C (Kristallwasserabgabe)
9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar.
9.6. Zersetzungstemperatur: 40 - 280 °C Kristallwasserabgabe - > 600 °C therm. Zersetzung möglich
9.7. Dampfdruck: Bei 20°C nicht verfügbar
9.8. Dichte: Bei 20°C 1,97 g/cm3
9.9. Schüttdichte: Bei 20°C etwa 500-1000 kg/m3
9.10. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C 960 g/l
Ethanol Bei 20°C nahezu unlöslich
9.11. pH-Wert: Bei 20°C, 5% m/V ca. 4 - 6
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Starke Erhitzung
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: keine Angaben vorhanden
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine Angaben vorhanden
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefeloxide (SOx) bei übermäßiger Erhitzung oder Brand
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Zinksulfat Heptahydrat
11.1.1. Art Wert species
LD50 2150 mg/kg rat (oral)
(unterhalb Einstufung als "Gesundheitsschädlich": Akute Toxizität bei der Ratte, orale LD50 zwischen 200 und 2000 mg/kg)
11.2. Subakute bis chronische Toxizität:
Bakterielle Mutagenität: Salmonella typhimurium: negativ
11.3. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Reizwirkung auf Haut und Schleimhäute.
11.2.2. am Auge: Starke Reizwirkung.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Einatmen von Staub kann die Atemwege schädigen. Inhalation kann Ödeme im Respirationstrakt hervorrufen.
11.2.4. nach Verschlucken: Schleimhautirritationen im Mund, Rachen, der Speiseröhre und im Magen-Darm-Trakt, Schmerzen, Erbrechen, Durchfall. Nach Aufnahme großer Mengen: Blutdruckabfall, Kreislaufstörungen, Kollaps
12. Angaben zur Ökologie
Ökotoxische Wirkungen: Bakterizide Wirkung. Gefahr für Trinkwasser.
Fischtoxizität: Onchorhynchus mykiss LC50: 0,43 mg/l/96 h (wasserfreie Substanz)
Angaben zur Elimination (Persistenz, Abbaubarkeit):
BWZ (Fische): 4,4
BWZ (Säuger): 3,0
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xi Reizend
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
36/38 Reizt die Augen und die Haut.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
22 Staub nicht einatmen.
24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) schwach wassergefährdend
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 3
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Drucklegung und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Stand der Information: 24.12.2002