Wasserstoffperoxid-Lösung
Summenformel: H2O2 * Molmasse 34,02 g/mol *
CAS-Nr. [7722-84-1] * EINECS-Nr. (EG-Nr.): 231-765-0 * UN-Nr.: 2014
[Wasserklare, farblose, leichtbewegliche, geruchlose, ätzende und brandfördernde
Flüssigkeit]
Andere Bezeichnung(en): Wasserstoffsuperoxid (veraltet), Perhydrol; engl.: hydrogen
peroxide
Wasserstoffperoxid, insbesondere in konzentrierterer Form, entwickelt eine starke Ätzwirkung auf Haut, Schleimhäuten und Augen. Ein Kontakt mit der ungeschützten Haut/Textilien bewirkt daneben Weißverfärbung durch Ausbleichen. Verschlucken führt zu starken Leibschmerzen sowie Übelkeit und Erbrechen. Dabei besteht nach Aufnahme größerer Mengen die Gefahr eines Magendurchbruchs und innerer Blutungen (daher Lebensgefahr!). Dämpfe bzw. verstäubte Tröpfchen der Substanz verursachen je nach Menge Reizungen oder starke Verätzungen der Augenschleimhaut und der Atemwege/Lungen. Bei längerer Einwirkung konzentrierterer Lösungen auf die Augen besteht Erblindungsgefahr!
Der Kontakt mit Verunreinigungen (insbesondere mit Metallen) kann zu sehr rascher Zersetzung der Lösung führen. Dabei wird viel Sauerstoff und Wärme frei, was zum Verspritzen der Flüssigkeit oder zum Bersten des Vorratsbehälters führen kann. Das Zusammenbringen von Wasserstoffperoxid-Lösung mit brennbaren Stoffen kann einen Brand verursachen.
Die Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze, siehe unten) der Gefahrstoffkennzeichnung auf dem Gebinde sowie in diesem Merkblatt dienen Ihrer Sicherheit!
Zu vermeidende Stoffe: Heftige Reaktion mit Metallen, insbesondere mit solchen in Pulverform (Aluminium, Magnesium, Zink, Eisen usw.), Alkalimetallen, Metalloxiden, Aldehyden, Alkoholen, Aminen, Ammoniak, Kohlenstoff, Hydrazin, Hydriden, brennbaren Stoffen, Oxidationsmitteln (z.B. Permanganate), Ethern, Säuren, Anhydriden. Vorsicht! Mit organischen Stoffen/Flüssigkeiten wie z.B. Methenamin (Hexamethylentetramin) und Aceton ist die Bildung äußerst gefährlicher explosionsfähiger Peroxide (z.B. Tricycloacetonperoxid) möglich. Bedingungen, unter denen solche Stoffe entstehen könen, sind sorgsam zu vermeiden.Gefährliche Zersetzungsprodukte: Entstehender Sauerstoff ist zwar selbst nicht gefährlich; bei stürmischer Bildung bzw. bei Entstehung von Gasen im geschlossenen Gefäß kann aber ein gefährlicher Überdruck entstehen (Platzen, Zerbersten).
Umwelttoxizität: In höheren Konzentrationen Giftwirkung auf Fische und Plankton. Bereits 40 mg pro L Wasser sind giftig für Forellen. Die Störungsschwelle für Fischnährtiere beträgt > 2500 mg/L
WGK 0 (im allgemeinen nicht wassergefährdend). Im Erdreich und Wasser erfolgt schnelle Reduktion oder Zersetzung zu reinem Wasser und Sauerstoff. Reste jedoch unbedingt bei einer Schadstoffsammelstelle oder Schadstoffmobil abgeben, nicht in die Kanalisation oder in Oberflächengewässser gelangen lassen!Fischtoxizität (Goldorfe) LC50 (48 h): 35 mg/L (Konzentration bezogen auf Wasserstoffperoxid 100%).
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Lagerung und den Umgang:
Substanz kühl (unter 15 °C), dunkel, an gut gelüftetem Ort und dicht verschlossen und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Nicht zusammen mit brennbaren Stoffen lagern. Nicht mit brennbaren Stoffen zusammenbringen. Vor Hitze schützen. Verunreinigungen fernhalten. Nur Behälter mit Überdrucksicherung verwenden!
Sicherheitsratschläge: (EG-Kennzeichnung) Unter
Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Kühl aufbewahren. Bei Berührung
mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen
(wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Atmungsorgane: Einatmen der Dämpfe/Aerosole vermeiden. Atemschutz
erforderlich beim Auftreten größerer Mengen von Dämpfen und Aerosolen.
Augen: Unbedingt Laborschutzbrille
mit Seitenschutz und oberer Augenraumabdeckung verwenden. Bei Berührung mit den Augen
sofort gründlich (mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern) mit fließendem Wasser
abspülen und sofort Arzt/Augenarzt konsultieren. Es besteht Erblindungsgefahr! Besteht bei der vorgesehenen Verwendung die Gefahr exothermer Reaktionen, so ist ein Gesichtsvollschutzschirm nach DIN zu verwenden. |
Hände: geeignete, gegenüber der Lösung
beständige Schutzhandschuhe (Eignung mit Lieferanten abklären!).
Körper: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Verspritzen
unbedingt vermeiden.
Verhaltensregeln für den Gefahr- und Brandfall:
Reinigungsverfahren: Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Vermiculite, Chemizorb) aufnehmen. Der sachgerechten Entsorgung zuführen. Evtl. Reste mit viel Wasser wegspülen. Nachreinigen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Nach Augenkontakt: Mehrere Minuten (mind. 15 min) bei geöffnetem
Lidspalt unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.
Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen, abtupfen mit Polyethylenglykol 400.
Nach Einatmen: Betroffenen in Frischluft verbringen; Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Reichlich, aber in kleinen Schlucken Wasser oder Milch trinken lassen.
Erbrechen vermeiden. Arzt hinzuziehen.
Nach Kleidungskontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen und betroffene Stellen mit Wasser
ausspülen.
Gesetzliche Vorschriften:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS-Regelwerk;
Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert): 1,4 mg/m3.
Haftungsausschluß:
Anwendung, Verwendung, Verarbeitung und Lagerung der bezogenen
Produkte liegen nach Übergabe ausschließlich im Verantwortungsbereich des Abnehmers.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Verkäuferin als auch gegen ihre
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig von Seiten der Verkäuferin verursacht wurde.
Dies gilt insbesondere für Schäden und Mängel, die bei
Lagerung und Handhabung der Chemikalien entstehen.