ÄTZEND
Brandfördernd

Konz. größer oder gleich 20%: ÄTZEND

REIZEND

Konz. unter 20%: REIZEND

OMIKRON GmbH - Betriebsbereich Feinchemikalien
Anweisung zur Handhabung (kein Sicherheitsdatenblatt nach EG-Norm)
für die Art.-Nrn.: 100547 - 102840

Wasserstoffperoxid-Lösung

Summenformel: H2O2 * Molmasse 34,02 g/mol * CAS-Nr. [7722-84-1] * EINECS-Nr. (EG-Nr.): 231-765-0 * UN-Nr.: 2014
[Wasserklare, farblose, leichtbewegliche, geruchlose, ätzende und brandfördernde Flüssigkeit]
Andere Bezeichnung(en): Wasserstoffsuperoxid (veraltet), Perhydrol; engl.: hydrogen peroxide

Gefahrenhinweise: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Verursacht Verätzungen.

Wasserstoffperoxid, insbesondere in konzentrierterer Form, entwickelt eine starke Ätzwirkung auf Haut, Schleimhäuten und Augen. Ein Kontakt mit der ungeschützten Haut/Textilien bewirkt daneben Weißverfärbung durch Ausbleichen. Verschlucken führt zu starken Leibschmerzen sowie Übelkeit und Erbrechen. Dabei besteht nach Aufnahme größerer Mengen die Gefahr eines Magendurchbruchs und innerer Blutungen (daher Lebensgefahr!). Dämpfe bzw. verstäubte Tröpfchen der Substanz verursachen je nach Menge Reizungen oder starke Verätzungen der Augenschleimhaut und der Atemwege/Lungen. Bei längerer Einwirkung konzentrierterer Lösungen auf die Augen besteht Erblindungsgefahr!

Der Kontakt mit Verunreinigungen (insbesondere mit Metallen) kann zu sehr rascher Zersetzung der Lösung führen. Dabei wird viel Sauerstoff und Wärme frei, was zum Verspritzen der Flüssigkeit oder zum Bersten des Vorratsbehälters führen kann. Das Zusammenbringen von Wasserstoffperoxid-Lösung mit brennbaren Stoffen kann einen Brand verursachen.

Die Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze, siehe unten) der Gefahrstoffkennzeichnung auf dem Gebinde sowie in diesem Merkblatt dienen Ihrer Sicherheit!

Zu vermeidende Stoffe: Heftige Reaktion mit Metallen, insbesondere mit solchen in Pulverform (Aluminium, Magnesium, Zink, Eisen usw.), Alkalimetallen, Metalloxiden, Aldehyden, Alkoholen, Aminen, Ammoniak, Kohlenstoff, Hydrazin, Hydriden, brennbaren Stoffen, Oxidationsmitteln (z.B. Permanganate), Ethern, Säuren, Anhydriden. Vorsicht! Mit organischen Stoffen/Flüssigkeiten wie z.B. Methenamin (Hexamethylentetramin) und Aceton ist die Bildung äußerst gefährlicher explosionsfähiger Peroxide (z.B. Tricycloacetonperoxid) möglich. Bedingungen, unter denen solche Stoffe entstehen könen, sind sorgsam zu vermeiden.

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Entstehender Sauerstoff ist zwar selbst nicht gefährlich; bei stürmischer Bildung bzw. bei Entstehung von Gasen im geschlossenen Gefäß kann aber ein gefährlicher Überdruck entstehen (Platzen, Zerbersten).

Umwelttoxizität: In höheren Konzentrationen Giftwirkung auf Fische und Plankton. Bereits 40 mg pro L Wasser sind giftig für Forellen. Die Störungsschwelle für Fischnährtiere beträgt > 2500 mg/L

WGK 0 (im allgemeinen nicht wassergefährdend). Im Erdreich und Wasser erfolgt schnelle Reduktion oder Zersetzung zu reinem Wasser und Sauerstoff. Reste jedoch unbedingt bei einer Schadstoffsammelstelle oder Schadstoffmobil abgeben, nicht in die Kanalisation oder in Oberflächengewässser gelangen lassen!

Fischtoxizität (Goldorfe) LC50 (48 h): 35 mg/L (Konzentration bezogen auf Wasserstoffperoxid 100%).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Lagerung und den Umgang:

Substanz kühl (unter 15 °C), dunkel, an gut gelüftetem Ort und dicht verschlossen und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Nicht zusammen mit brennbaren Stoffen lagern. Nicht mit brennbaren Stoffen zusammenbringen. Vor Hitze schützen. Verunreinigungen fernhalten. Nur Behälter mit Überdrucksicherung verwenden!

Sicherheitsratschläge: (EG-Kennzeichnung) Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Kühl aufbewahren. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Atmungsorgane: Einatmen der Dämpfe/Aerosole vermeiden. Atemschutz erforderlich beim Auftreten größerer Mengen von Dämpfen und Aerosolen.

Augen: Unbedingt Laborschutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenraumabdeckung verwenden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich (mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern) mit fließendem Wasser abspülen und sofort Arzt/Augenarzt konsultieren. Es besteht Erblindungsgefahr!

Besteht bei der vorgesehenen Verwendung die Gefahr exothermer Reaktionen, so ist ein Gesichtsvollschutzschirm nach DIN zu verwenden.

SCHUTZBRILLE tragen!

Hände: geeignete, gegenüber der Lösung beständige Schutzhandschuhe (Eignung mit Lieferanten abklären!).
Körper: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Verspritzen unbedingt vermeiden.

Verhaltensregeln für den Gefahr- und Brandfall:

Reinigungsverfahren: Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Vermiculite, Chemizorb) aufnehmen. Der sachgerechten Entsorgung zuführen. Evtl. Reste mit viel Wasser wegspülen. Nachreinigen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen:

Nach Augenkontakt: Mehrere Minuten (mind. 15 min) bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.
Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen, abtupfen mit Polyethylenglykol 400.
Nach Einatmen: Betroffenen in Frischluft verbringen; Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Reichlich, aber in kleinen Schlucken Wasser oder Milch trinken lassen. Erbrechen vermeiden. Arzt hinzuziehen.
Nach Kleidungskontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen und betroffene Stellen mit Wasser ausspülen.

Gesetzliche Vorschriften:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS-Regelwerk; Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert): 1,4 mg/m3.

Haftungsausschluß:
Anwendung, Verwendung, Verarbeitung und Lagerung der bezogenen Produkte liegen nach Übergabe ausschließlich im Verantwortungsbereich des Abnehmers.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Verkäuferin als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Seiten der Verkäuferin verursacht wurde.
Dies gilt insbesondere für Schäden und Mängel, die bei Lagerung und Handhabung der Chemikalien entstehen.

OMIKRON GmbH * Marktplatz 5 * 74382 Neckarwestheim * Erstellt am 10.12.1999 * Letzte Änderung des Dokuments am 01.04.2005


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