Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV (nov. Fassung) - Silber(I)-nitrat
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | ||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Silbernitrat, kristallin, OMIKRON Art.-Nrn. 100518 (reinst) und 102813 (zur Analyse) | |||||||||||||||
Verwendungsgebiete: Reagenz, allgemeine Laborzwecke, Fotochemikalie, naturwissenschaftlicher Unterricht | |||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | ||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | SILBER(I)-NITRAT | |||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | Salpetersäure Silber(I)-salz, Höllenstein, Lunar caustic, Silbersalpeter; engl. Silver nitrate, nitric acid, silver(I) salt; frz. nitrate d'argent; lat. Argentum nitricum crystallisatum, Nitras argenticus, Lapis infernalis | |||||||||||||
1.1.3. | Summenformel: | AgNO3 | |||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse/F.W.: | Mr: 169,88 g/mol | |||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | ||||||||||||||
OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | ||||||||||||||
Anschrift
siehe Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim Qualitätskontrolle und Labor |
Tel.
(07133) 17081 oder -17081- Fax (07133) 17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | ||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | ||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [7767-88-8] | |||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Silbernitrat | |||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | ||||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 231-853-9 | |||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | 047-001-00-2 | |||||||||||||
2.2.2. | UN-Nummer: | 1493 | |||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | ||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnungen: | ||||||||||||||
3.1.1. | C | ÄTZEND | |||||||||||||
3.1.2. | N | UMWELTGEFÄHRLICH | |||||||||||||
3.2. | Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||
3.2.1. | R 34 | Verursacht Verätzungen | |||||||||||||
3.2.2. | R 50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben | |||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | ||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | ||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | |||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | ||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluft. Bei Atemnot, anderen Beschwerden oder Unwohlsein Arzt konsultieren. | |||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte Kleidung entfernen. Auch an eine Verunreinigung der Schuhe denken und diese ggf. wechseln. Betroffene Hautpartien sofort gründlich mit reichlich Wasser abwaschen. | |||||||||||||
4.2.3. | nach Augenkontakt: | Augen
(ggf. unter Schutz des nicht betroffenen Auges) bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich
fließendem Wasser mehrere Minuten lang spülen. Sofort (Augen-) Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Viel
Wasser trinken lassen. Erbrechen vermeiden. Sofort Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | ||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | ||||||||||||||
Wassernebel, Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum | |||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | ||||||||||||||
Nicht
brennbar. Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich (Nitrose Gase, NOx).
Kontakt mit einem anderen Material kann Brand verursachen. Kann die Verbrennung fördern. Explosionsgefahr: Behälter kann bei Hitze- oder Feuereinwirkung explodieren. |
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6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | ||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | ||||||||||||||
Substanzkontakt
vermeiden. Staubbildung und Einatmen von Stäuben/Aerosolen der Substanz vermeiden.
Betroffenen Bereich evakuieren. Atemschutzgerät, Gummischuhe und kräftige Gummihandschuhe tragen. |
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6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | ||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | |||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | ||||||||||||||
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Dabei Staubbildung vermeiden. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Gründlich nachreinigen und lüften. | |||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | ||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | ||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab-
und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Objektabsaugung. |
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7.2. | Lagerung: | ||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht
verschlossen. Trocken. Unter Lichtschutz. Bei Raumtemperatur (15-25 °C). Lagerklasse: 5.1BS - Entzündend wirkende Stoffe, fest |
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7.3. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | ||||||||||||||
7.3.1. | Von brennbaren Stoffen fernhalten. Hitze, Funkenbildung und offene Flammen fernhalten. | ||||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | ||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | ||||||||||||||
Die
üblichen und notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen sind zu
beachten. Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die Maßnahmen der Schutzstufe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG). |
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung! | |||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Staubschutzmaske erforderlich beim Auftreten von Stäuben. | |||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe (Empfehlung: aus Neopren, Nitril-, Viton-, Butylkautschuk) | |||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Dichtschließende Laborschutzbrille | |||||||||||||
Hinweis: Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden, um eine optimale Schutzwirkung zu gewährleisten. | |||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | ||||||||||||||
9.1. | Form: | fest/kristallin | |||||||||||||
9.2. | Farbe: | farblos (Kristalle) oder weiß (Pulver) | |||||||||||||
9.3.1 | Organoleptische Eigenschaften - Geruch | geruchlos | |||||||||||||
9.3.2. | Organoleptische Eigenschaften - Geschmack | bitter-metallisch, wirkt stark ätzend | |||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | ||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt/Schmelzbereich: | 212 °C | |||||||||||||
9.4.2. | Siedepunkt/Siedebereich: | ca. 440 °C | |||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | nicht anwendbar. | |||||||||||||
9.6. | Zersetzungstemperatur: | 444 °C (nach Römpp) | |||||||||||||
9.7. | Dampfdruck: | Bei 20°C | nicht verfügbar | ||||||||||||
9.8. | Dichte: | Bei 20°C | 4,352 g/cm3 | ||||||||||||
9.9. | Schüttdichte: | Bei 20°C | etwa 2350 kg/m3 | ||||||||||||
9.10. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | ||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | 2160 g/L | |||||||||||||
9.11. | pH-Wert der wäßrigen Lösung: | Bei 20°C, 10%ig m/V | 5,4 bis 6,4 | ||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | ||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | ||||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Lichteinwirkung. Starke Erhitzung. | |||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Starke Reduktionsmittel, Alkohole, Ammoniak, Magnesium, starke Basen | |||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | ||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben vorhanden | |||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Silber/silberoxide, Stickoxide, Sauerstoff | |||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | ||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | ||||||||||||||
RTECS-Nummer: VW4725000, einsehbar auf http://www.cdc.gov/niosh/rtecs/vw481908.html | |||||||||||||||
11.1.1. | Art | Wert | species | ||||||||||||
LD50 | 1173 mg/kg | rat (oral) - Bemerkungen: Verhalten: Tetanie. Lungen, Thorax oder Atmung: Cyanose. Verdauungstrakt: Hypermotilität, Diarrhoe | |||||||||||||
11.1.2. | Art | Wert | species | ||||||||||||
LD50 | 83 mg/kg | rat (intraperitoneal) | |||||||||||||
11.1.3. | Art | Wert | species | ||||||||||||
LD50 | 50 mg/kg | mouse (oral) | |||||||||||||
11.1.4. | Art | Wert | species | ||||||||||||
LD50 | 17 mg/kg | mouse (intraperitoneal) | |||||||||||||
Anzeichen und Symptome nach Exposition: Extrem schädigende Wirkung auf das Gewebe der Schleimhäute und oberen Atemwege, sowie auf Augen und Haut. Inhalation kann zu Lähmungen, Entzündungen und Ödem von Kehlkopf und Bronchien sowie chemischer Lungenentzündung und Lungenödem führen. Nach Kontakt können folgende Symptome auftreten: Hitzegefühl, Husten, Atemnot, Kehlkopfentzündung, Kurzatmigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen.Kann Argyrie hervorrufen (eine schiefergraue oder blaue Verfärbung der Haut und des tieferliegenden Gewebes durch die Einlagerung unlöslichen Silberalbuminats). Körperresorption führt zur Bildung von Methämoglobin, das in erhöhter Konzentration Cyanose hervorruft. Die Latenzzeit kann 2 bis 4 Stunden oder länger betragen. | |||||||||||||||
11.2. | Subakute bis chronische Toxizität: | ||||||||||||||
Carcinogenität | |||||||||||||||
11.2.1. | Art (Dauer) | Wert | species (results) | ||||||||||||
chronische Exposition (19W) | [k.A.] mg/kg | mouse (Aufnahmeweg: Haut) - Resultate: Tumorerzeugend: Nach RTECS-Kriterien tumorerzeugendes Potential fraglich. Haut und Appendix: Andere: Tumore. Tumorerzeugend: Tumore am Ort der Applikation | |||||||||||||
11.3. | Primäre Reizwirkung: | ||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Erzeugt Verätzungen | |||||||||||||
Absorbtion durch die Haut: | Kann bei der Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein | ||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Erzeugt Verätzungen. Gefahr ernster Augenschäden! | |||||||||||||
11.2.3. | auf die Atmungsorgane: | Das Material wirkt extrem gewebeschädigend auf die Schleimhäute und oberen Atemwege. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. | |||||||||||||
11.2.4. | nach Verschlucken: | Verschlucken kann eine schwere, möglicherweise zum Tod führende Gastroenteritis verursachen. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | ||||||||||||||
Ökotoxische
Wirkungen: Gefahr für Trinkwasser. Fischtoxizität: Leuciscus idus LC50: 0,029 mg/l/96 h - Onchorhynchus mykiss LC50: 0,006 mg/l/96 h Daphnientoxizität: Daphnia magna EC50: 0,002 mg/l/48 h Biologische Effekte: Silberionen sind bereits in geringer Konzentration toxisch für Wasserorganismen: Bakterien ab 0,006 mg/L; Algen ab 0,0007 mg/L Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Wegen der Schädlichkeit für Wasserorganismen nicht in Vorfluter leiten. Bildet trotz Verdünnung noch ätzende Gemische mit Wasser. |
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13. | Hinweise zur Entsorgung: | ||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | ||||||||||||||
Chemikalien,
die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | ||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | |||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | ||||||||||||||
Produkt ist den Versandvorschriften wie folgt unterstellt: | |||||||||||||||
14.1.1. | Landtransport (ADR/RID - GGVS/GGVE): | ||||||||||||||
Klasse: | 5.1 | ||||||||||||||
Packgruppe (PG): | II | ||||||||||||||
Kemler-Zahl: | 50 | ||||||||||||||
UN - Nummer: | 1493 | ||||||||||||||
Technische Bezeichnung: | Silbernitrat | ||||||||||||||
14.1.2. | Seeschifftransport (IMDG - GGVSee): | ||||||||||||||
UN - Nummer: | 1493 | ||||||||||||||
Klasse: | 5.1 | ||||||||||||||
Packgruppe (PG): | II | ||||||||||||||
EMS-Nummer: | 5.1 - 06 | ||||||||||||||
MFAG: | 235 | ||||||||||||||
Technische Bezeichnung: | SILVER NITRATE | ||||||||||||||
14.1.3. | Seeschifftransport (ICAO - IATA): | ||||||||||||||
UN - Nummer: | 1493 | ||||||||||||||
Klasse: | 5.1 | ||||||||||||||
Packgruppe (PG): | II | ||||||||||||||
Technische Bezeichnung: | SILVER NITRATE | ||||||||||||||
Postversand: | unzulässig | ||||||||||||||
15. | Vorschriften: | ||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | ||||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | |||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | ||||||||||||||
C | ÄTZEND | ||||||||||||||
N | UMWELTGEFÄHRLICH | ||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | ||||||||||||||
R 34 | Verursacht Verätzungen | ||||||||||||||
R 50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben | ||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | ||||||||||||||
1/2 | Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. | ||||||||||||||
26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. | ||||||||||||||
45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. | ||||||||||||||
60 | Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. | ||||||||||||||
61 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. | ||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | ||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 3 (nach VwVwS, Anhang 2, Nr. 185) | stark wassergefährdend | |||||||||||||
Technische Regeln für Gefahrstoffe: | TRGS 515 | ||||||||||||||
Merkblatt ZH 1/129: | Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004) | ||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | ||||||||||||||
Schweizer Giftklasse: CH 4 | |||||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | ||||||||||||||
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Drucklegung und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. | |||||||||||||||
International Chemical Safety Card (deutsche Version) für Silbernitrat siehe ICSC# 1116 |
Erstellt am: 28.03.2005 | Letztmals überarbeitet am: 27.04.2005 |
Version: 1.01 | Änderungsgrund: Aktualisierung von Abschnitt 8 |
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. | Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |