Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt:
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Naphthalin
1.1.2. Andere Namen: Albocarbon; engl. naphthalene, tar camphor
1.1.3. Summenformel (Hill): C10H8
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr: 128,16 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Bundeseinheitlicher Giftnotruf: Vorwahl + 19240
OMIKRON GmbH
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74382 Neckarwestheim
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2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [91-20-3]
2.1.2. Bezeichnung: Naphthalin
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 202-049-5
2.2.2. EG-Index-Nummer: 601-052-00-2
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xn Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich
3.1.2. N Umweltgefährlich Umweltgefährlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft.
Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit reichlich Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffene(s) Auge(n) bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten lang mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei Schmerzen oder anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken, Erbrechen auslösen. Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Schaum, Pulver, Wasser.
5.2. Besondere Gefahren:
Der Stoff ist brennbar. Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Brandgase und/oder Dämpfe möglich.
5.3. Spezielle Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung/sonstige Hinweise:
Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit geeigneter Chemieschutzkleidung und umluftabhängigem Atemschutzgerät.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser unbedingt vermeiden. Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Substanzkontakt vermeiden. Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. In geschlossenen Räumen für Frischluftzufuhr sorgen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung / Aufnahme:
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von brandfördernden Stoffen fernhalten.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter (Lagertemperatur zwischen +15 bis +25 °C): Dicht verschlossen. Trocken. An gut belüftetem Ort. Von Zünd- und Wärmequellen fernhalten.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung
8.1. Grenzwerte für den Arbeitsschutz:
8.1.1. TRGS 900
Name: Naphthalin
Werte: 10 ml/m3
50 mg/m3
8.1.2. TRGS 905
Name: Naphthalin
KREBSERZEUGEND 3 Kategorie C: 3 (beim Menschen möglicherweise krebserzeugend)
siehe AGS - Bewertung (http://www.baua.de/prax/)
FRUCHTBARKEIT
FRUCHTSCHÄDIGEND
Aufgrund der vorliegenden Daten konnte eine Zuordnung zu den Kategorien 1 - 3 nach Anhang I GefStoff V nicht vorgenommen werden.
MUTAGEN Aufgrund der vorliegenden Daten konnte eine Zuordnung zu den Kategorien 1 - 3 nach Anhang I GefStoff V nicht vorgenommen werden.
8.2. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Vorbeugender Hautschutz wird empfohlen.
8.3. Persönliche Schutzausrüstung:
8.3.1. Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Stäuben
8.3.2. Handschutz: geeignete Schutzhandschuhe erforderlich
8.3.3. Augenschutz: Laborschutzbrille erforderlich
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest
9.2. Farbe: weiß
9.3. Geruch: charakteristisch ("nach Mottenkugeln")
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt 79-82 °C
9.4.2. Siedepunkt 218 °C (760 mm Hg)
9.5. Flammpunkt: 80 °C (Methode:geschlossener Tiegel)
9.6. Zündtemperatur: 540 °C
9.7. Explosionsgefahr: Explosionsgrenze untere 0,9 Vol.-%
Explosionsgrenze obere 5,9 Vol.-%
9.8. Dampfdruck: Bei 20°C 0,066 hPa
9.9. Dichte: Bei 20°C 1,15 g/cm3
9.10. Schüttdichte: Bei 20°C etwa 600 kg/m3
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C ca. 0,3 g/l
Ethanol Bei 20°C ca. 77 g/l
9.12. pH-Wert: Bei 20°C nicht verfügbar
9.13. Oberflächenspannung Bei 100 °C 31,8 mN/m
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Starke Erhitzung
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel, Stickstoffoxide, Chrom(VI)-oxid (heftige Reaktionen möglich!)
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: Heftige Reaktion bei Kontakt mit Chemikalien möglich (siehe Punkt 10.1.2.). Staubexplosionen möglich. Bei Erhitzung in dampf-/gasförmigem Zustand mit Luft explosionsfähig
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Naphthalin:
11.1.1. Art Wert species / Aufnahmeweg
LD50 490 mg/kg rat (oral)
LC50 >100 mg/l/4 h rat (inhalativ)
LD50 >2500 mg/kg rat (demal)
LD50 533 mg/kg mouse (oral)
LD50 969 mg/kg mouse (subcutan)
11.2. Subakute bis chronische Toxizität:
Der Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen bedarf weiterer Abklärung. Im Kurzzeittest nicht mutagen. Das Produkt ist mit der bei Chemikalien mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung üblichen Vorsicht zu handhaben.
Tierversuch: Ratte, Aufnahmeweg subcutan, Expositionszeit 12W. Resultate: Tumorerzeugend: Nach RTECS Kriterien tumorerzeugendes Potential fraglich. Blut: Lymphom einschließlich Hodgkin Krankheit. Krebserzeugende Effekte: Blasentumore.
11.3. Weitere toxikologische Hinweise bei Exposition:
11.3.1. an der Haut: Dermatitis. Gefahr der Hautresorption
11.3.2. am Auge: Leichte Reizungen. Gefahr der Hornhauttrübung
11.3.3. auf die Atmungsorgane: Reizerscheinungen an den Atemwegen
11.3.4. nach Verschlucken bzw. systemischer Aufnahme: Übelkeit, Magen-/Darmstörungen, Tremor, Krämpfe, Atemlähmung, Blutbildveränderungen
12. Angaben zur Ökologie
Biologischer Abbau: schwer eliminierbar.
Verhalten in Umweltkompartimenten: BCF: >200.
Ökotoxische Wirkungen:
Biologische Effekte: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gefahr für Trinkwasser. Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen!
Testtyp: EC 50 Algen Zeit: 24 h Wert: 33 mg/L
Testtyp: EC 50 Daphnien, Art: Daphnia magna Zeit: 48 h Wert: 1 - 3,4 mg/L
Testtyp: LC 50 Fische Zeit: 96 h Wert: 0,12 mg/L
Testtyp: EC 50 Fisch, Art: Onchorhynchus mykiss Zeit: 96 h Wert: 0,9 - 9,80 mg/L
Testtyp: EC 50 Fisch, Art: Pimephales promelas Zeit: 96 h Wert: 1 - 6,5 mg/L
Weitere Angaben zur Ökologie:
Abbaubarkeit: BSB 0% von ThSB /5d; CSB 22% von ThSB, ThSB: 2.99g/g
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
14.1. Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
14.1.1. ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: 4.1
14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 6c
14.1.3. Packgruppe: 2
14.1.4. UN-Nummer: 1334
14.1.5 Bezeichnung des Gefahrgutes: NAPHTHALEN, RAFFINIERT
14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:
14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 4.1
14.2.2. UN-Nummer: 1334
14.2.3. Verpackungsgruppe: III
14.2.4. EMS-Nummer: 4.1-0
14.2.5. MFAG: 314
14.2.6. Richtiger technischer Name: NAPHTHALENE, REFINED
14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 4.1
14.3.2. UN/ID-Nummer: 1334
14.3.3. Verpackungsgruppe: III
14.3.4. Richtiger technischer Name: NAPHTHALENE, REFINED
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
N Umweltgefährlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 2
VwVwS Anh. 2 Kenn-Nr. 269
wassergefährdend
Lagerklasse VCI 11
Stoff der TRGS 905: Gefahrstoffverordnung - Sonderbestimmungen des Sechsten Abschnitts beachten.
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 3
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.
Abschlußklausel: Nur für den Gebrauch zu wissenschaftlichen Forschungs-, Entwicklungs-, Schulungs- und Analysenzwecken. Nicht als Heilmittel, nicht zur Verwendung als Haushalts- oder Agrarchemikalie oder zu anderen Verwendungszwecken.

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Stand der Information: 13.06.2003