Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV (nov. Fassung) - Melatonin
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: | OMIKRON Art.-Nr.: #100233 | |||||||||||||||
Verwendungsgebiete: | Laborchemikalie. Biochemische Forschung und Entwicklung. Synthesezwecke. Naturwissenschaftlicher Unterricht (Siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16) | |||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Melatonin | ||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | N-Acetyl-5-methoxytryptamin;
engl. N-(2-(5-methoxy-1H-indol-3-yl)ethyl-acetamide, Melatonine, 5-Methoxy-N-acetyltryptamine |
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1.1.3. | Summenformel: | C13H16N2O2 | ||||||||||||||
1.1.4. | Strukturformel: | |||||||||||||||
1.1.5. | Relative Molekülmasse: | Mr / F.W.: 232,28 g/mol | ||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||||
OMIKRON GmbH,
Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133) 17081 Fax (07133) 17465 e-Mail: info@omikron-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||||
Anschrift: siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) -17081- Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [73-31-4] | ||||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | MELATONIN | ||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 200-797-7 | ||||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | ||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||||
Kein gefährliches Produkt im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG. | ||||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen | ||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluft. | ||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung entfernen. Sofort mit reichlich Wasser abwaschen und gut nachspülen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes
Auge/Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen auslösen. Bei Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. | ||||||||||||||
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid, Löschpulver, Schaum oder Wassersprühstrahl. | ||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||||
Brennbar. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. | ||||||||||||||||
Bei einem Brand
kann/können freigesetzt werden: Stickstoffoxide Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen. |
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Sonstige Hinweise: Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. | ||||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||||
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. In geschlossenen Räumen für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | ||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden. | ||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||||||
Trocken in einen
Plastikbeutel aufnehmen. Dabei Staubentwicklung vermeiden. Der Entsorgung nach Punkt 13
zuführen. Betroffene Areale nachreinigen. Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang. |
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7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||||
Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. | |||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen halten. Trocken und kühl aufbewahren. Vor Lichteinwirkung schützen. | ||||||||||||||
8. | Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||||
Die üblichen
Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind zu beachten. Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1) |
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung! | ||||||||||||||||
8.2. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||||||
Die Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung (abhängig von der auftretenden Arbeitsstoffkonzentration und -menge) arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Eignung (insbesondere die Chemikalienbeständigkeit) der Schutzmittel sollte vorher mit deren Lieferanten abgeklärt werden. | ||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Erforderlich bei Auftreten von Stäuben | ||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Geeignete
chemikalienresistente Schutzhandschuhe gem. Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG
und EN 374. Material: Nitrilkautschuk. Schichtstärke: 0,11 mm. Durchbruchzeit: min. 480 min |
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8.2.3. | Augenschutz: | Geeignete Laborschutzbrille | ||||||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard. | ||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||||
9.1. | Form: | fest/Pulver oder feinkristallin | ||||||||||||||
9.2. | Farbe: | beigefarben | ||||||||||||||
9.3. | Geruch: | nahezu geruchlos | ||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt | 116-118 °C | ||||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | nicht anwendbar. | ||||||||||||||
9.6. | Zersetzungstemperatur: | nicht verfügbar. | ||||||||||||||
9.7. | Explosionsgefahr: | Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. | ||||||||||||||
9.8. | Dampfdruck: | Bei 20°C | nicht verfügbar. | |||||||||||||
9.9. | Dichte: | Bei 20°C | --- g/cm3 | |||||||||||||
9.10. | Schüttdichte: | Bei 20°C | --- kg/m3 | |||||||||||||
9.11. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | ca. 0,2% | ||||||||||||||
Ethanol | Bei 20°C | ca. 18% (m/m) | ||||||||||||||
Methanol | Bei 20°C | löslich | ||||||||||||||
Aceton | Bei 20°C | min. 20% (m/m) | ||||||||||||||
9.12. | pH-Wert der Suspension: | Bei 20°C | ca. 6,2 | |||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Lichteinwirkung. | ||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | starke Oxidationsmittel, starke Säuren | ||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine bekannt. | ||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | bei Brand: siehe Punkt 5.2. | ||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | RTECS#: AC5955000 | ||||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs | ||||||||||||||||
11.1.1. | Art | Wert | species | |||||||||||||
LD50 | >3200 mg/kg | rat (oral) | ||||||||||||||
LD50 | 1131 mg/kg | rat (intraperitoneal) | ||||||||||||||
LD50 | 356 mg/kg | rat (intravenoes) | ||||||||||||||
Besondere
Hinweise: Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute und chronische
Toxizität des Stoffes nicht gänzlich bekannt. Gefährliche Eigenschaften sind nicht
auszuschließen. Das Produkt ist daher mit der bei Gefahrstoffen üblichen Vorsicht zu
handhaben. Giftig bei intravenöser Verabreichung. |
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11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizwirkung. Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein. | ||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Kann die Augen reizen. | ||||||||||||||
11.2.3. | auf die Atmungsorgane: | Das Produkt kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. | ||||||||||||||
11.2.4. | nach Verschlucken: | Kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich sein. | ||||||||||||||
11.3. | Subakute Toxizität/Chronische Toxizität: | RTECS#: AC5955000 | ||||||||||||||
Das Produkt kann bei Exposition über den Grenzwert gemäß Tierversuchen zu Fortpflanzungsstörungen führen. | ||||||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||||
Verhalten in
Umweltkompartimenten: log P (o/w): 1,65 (berechnet). Ein nennenswertes Bioakkumulatonspotential ist nicht zu erwarten. Produkt nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen! |
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Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor. | ||||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||||
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||||||
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien | ||||||||||||||||
S-Sätze (Sicherheitsratschläge, safety statements): | ||||||||||||||||
2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 2
(Listeneinstufung) VwVwS Anh. 3 |
wassergefährdend | ||||||||||||||
Lagerklasse VCI | 10-13 | |||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||||
Schweizer Giftklasse: CH 3 (veranschlagt vom HCB) | ||||||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||||
Die vorstehenden
Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das
Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen
zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses
verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen
der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den
Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit
entscheiden. Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. Nicht als Heilmittel, im Haushalt oder zu anderen Verwendungszwecken. For research and development (R & D) use only. Not for human or drug use. |
Erstellt am: 25.03.2005 | Letztmals überarbeitet am: --- |
Version: 1.00 | Änderungsgrund: --- |
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. | Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |