Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und GefStoffV
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Calciumfluorid | ||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Calciumfluorid | ||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | engl. Calcium fluoride; frz. fluorure de calcium | ||||||||||
1.1.3. | Summenformel: | CaF2 | ||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 78,08 g/mol | ||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Bundeseinheitlicher Giftnotruf: Vorwahl + 19240 |
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OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim Qualitätskontrolle und Labor |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [7789-75-5] | ||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Calciumfluorid | ||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 232-188-7 | ||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | ||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||
Kein gefährliches Produkt im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG | ||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen (Partikel, Stäube): | Frischluft. | ||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung entfernen. Mit fließendem Wasser abwaschen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei
geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
oder Schmerzen Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Viel Wasser trinken.
Erbrechen auslösen. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||
Auf Umgebung abstimmen. | ||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||
Nicht brennbar. Durch Umgebungsbrand ist die Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Im Brandfall kann entstehen: Fluorwasserstoff | ||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | ||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen. | ||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und
Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Vor Feuchtigkeit schützen. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | keine Angaben. | ||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Trocken. Lagertemperatur: ohne Einschränkungen. | ||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | ||||||||||||
8.2. | Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen: | |||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | erforderlich bei Auftreten von Stäuben | ||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Schutzhandschuhe erforderlich (Laborstandard) | ||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille | ||||||||||
8.2.4. | Grenzwerte
für den Arbeitsschutz: MAK Fluoride (berechnet als Fluor): 2,5 mg/m3 einatembarer Staubanteil EG- Wert/Kat. Fluoride, anorganische: 2,5 mg/m3 BAT Fluorwasserstoff und anorganische Fluoride: 7 mg/g Kreatinin (Urin), Parameter: Fluorid; 4 mg/g Kreatinin (Urin), Parameter: Fluorid |
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9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||
9.1. | Form: | fest, Pulver | ||||||||||
9.2. | Farbe: | weiß | ||||||||||
9.3. | Geruch: | geruchlos | ||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt: | 1418 °C | ||||||||||
9.4.2 | Siedepunkt: | 2513 °C | ||||||||||
9.5. | Zersetzungstemperatur: | nicht verfügbar | ||||||||||
9.6. | Explosionsgrenzen untere/obere | nicht verfügbar | ||||||||||
9.7. | Relative Dampfdichte | nicht verfügbar | ||||||||||
9.8. | Dichte: | Bei 20°C | 3,18 g/cm3 | |||||||||
9.9. | Schüttdichte: | Bei 20°C | etwa 350-450 kg/m3 | |||||||||
9.10. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||
Wasser | Bei 18°C | 0,016 g/L | ||||||||||
9.11. | pH-Wert: | Bei 20°C | Anschlämmung 100 g/L Wasser: ~4 | |||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | keine Angaben vorhanden | ||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Mit Säuren kann sehr giftiger Fluorwasserstoff entstehen! | ||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | siehe Punkt 10.1.2. | ||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Bei Brand: siehe Abschnitt 5.2 | ||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||
Akute Toxizität: | ||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Calciumfluorid | ||||||||||||
Art | Wert | species | ||||||||||
LD50 | 4250 mg/kg | rat (oral) | ||||||||||
Weitere
toxikologische Hinweise: Die geringe Resorbierbarkeit des Stoffes läßt keine
gefährlichen Eigenschaften erwarten. Eine Beschreibung von toxischen Symptomen ist uns
nicht bekannt. Das Produkt ist mit der beim Umgang mit Chemikalien üblichen und notwendigen Vorsicht zu handhaben. |
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12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||
Quantitative Daten
zur ökologischen Wirkung dieses Stoffes liegen uns nicht vor. Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. |
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13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||
--- | entfällt | |||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||
--- | entfallen | |||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||
--- | entfallen | |||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | nwg (VwVwS-Einstufung) | nicht wassergefährdend | ||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||
Merkblatt BG-Chemie:
M005 Fluorwasserstoff, Flußsäure und anorganische Fluoride Schweizer Giftklasse (CH): 5 |
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16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien. |
Stand der Information: 03.07.2006