Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Anilinblau, wasserlöslich | ||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Anilinblau w.s. (C.I.-No. 42755, S.-Nr. 816) | ||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | Methylblau superfein, Wasserblau, Opalblau bläulich, Reinblau; C.I.Acid Blue (22), China Blue, Water Blue; Benzenesulfonic acid, aminomethyl((4-((sulfophenyl)amino)phenyl)(4-((sulfophenyl)imino)- 2,5-cyclohexadien-1-ylidene)methyl)-, disodium salt | ||||||||||||
1.1.3. | Summenformel: | C32H25N3Na2O9S3 | ||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 737,74 g/mol | ||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Bundeseinheitlicher Giftnotruf: Vorwahl + 19240 |
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OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [28631-66-5] | ||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Anilinblau, wasserlöslich | ||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 249-113-9 | ||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | ||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnung: | |||||||||||||
Xi | Reizend | |||||||||||||
3.2. | Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | |||||||||||||
3.2.1. | R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. | ||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen | ||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluft. | ||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Mit Wasser abwasschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. | ||||||||||||
4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes
Auge/Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Viel Wasser trinken
lassen. Erbrechen auslösen. Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||
Wassernebel, Schaum, Pulver, Kohlendioxid | ||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||
Der Stoff ist nicht brennbar. | ||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | ||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||
Nicht in die Kanalisation, das Abwasser oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||||
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen. | ||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||
Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung und Substanzkontakt vermeiden. | |||||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||||
Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen - Trocken - An gut belüftetem Ort aufbewahren. | |||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | ||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | erforderlich bei Auftreten von Stäuben. Arbeiten unter dem Abzug vornehmen. | ||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | geeignete Schutzhandschuhe | ||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille erforderlich | ||||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | übliche Laborschutzkleidung | ||||||||||||
Die verwendete persönliche Schutzausrüstung bzw. die Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung (in Abhängigkeit von Art, Konzentration und Menge des Gefahrstoffes) arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Eignung der Schutzmittel und ihre Beständigkeit gegen die im Einzelfall verwendeten Chemikalien sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden, um eine optimale Schutzwirkung zu gewährleisten. | ||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||
9.1. | Form: | fest | ||||||||||||
9.2. | Farbe: | dunkel blau-braun | ||||||||||||
9.3. | Geruch: | geruchlos | ||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt | keine Angaben verfügbar | ||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | nicht anwendbar | ||||||||||||
9.6. | Zersetzungstemperatur: | keine Angaben verfügbar | ||||||||||||
9.7. | Explosionsgefahr: | Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich | ||||||||||||
9.8. | Dampfdruck: | Bei 20°C | keine Angaben verfügbar | |||||||||||
9.9. | Dichte: | Bei 20°C | keine Angaben verfügbar | |||||||||||
9.10. | Schüttdichte: | Bei 20°C | keine Angaben verfügbar | |||||||||||
9.11. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | löslich | ||||||||||||
9.12. | pH-Wert: | Bei 20°C | keine Angaben verfügbar | |||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | keine Angaben vorhanden | ||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | starke Oxidationsmittel | ||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben vorhanden | ||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | keine Angaben vorhanden | ||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | |||||||||||||
Gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden. Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen und notwendigen Vorsicht zu behandeln! | ||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizungen | ||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Reizungen | ||||||||||||
11.2.3. | auf die Atmungsorgane: | Reizungen des oberen Aspirationstraktes und der Lungen | ||||||||||||
11.2.4. | nach Verschlucken: | Schleimhautreizungen | ||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||
12.1. | Ökotoxische Wirkung: Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung des Produktes liegen uns nicht vor. | |||||||||||||
12.2. | Umweltgefährdung: Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Allerdings kann eine Umweltgefährdung bei unsachgemäßer Handhabung und/oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden. Nicht in Oberflächengewässer, das Abwasser oder Erdreich gelangen lassen. | |||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich anders geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | ||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||||
Xi | REIZEND | |||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||||
36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. | |||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||||
2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||||
24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. | |||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||
Lagerklasse | 10 - 13 | |||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||
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16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. |
Stand der Information: 25.03.2003 * Druckdatum siehe unten