Brandfördernd OMIKRON GmbH
Anweisung zur Handhabung (kein Sicherheitsdatenblatt nach EG-Norm)
für die Artikel-Nummern: 0053 - 6679 - 6680

Ammoniumnitrat

Summenformel: NH4NO3 * Molmasse 80,04 g/mol

CAS-Nr. [6484-52-2]

[Durchsichtige, farblose, in der Regel rhombische, an der Luft zerfließende Kristalle bzw. körniges Granulat]

Gefahren: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

Ammoniumnitrat ist ein starkes Oxidationsmittel. Der Stoff zersetzt sich bei höheren Temperaturen. Beim thermischen Zerfall entstehen ausschließlich Gase (Stickstoff, Sauerstoff und Wasserdampf); er kann beim Erhitzen der Substanz in Form einer Detonation verlaufen. Bei der Handhabung ist daher große Vorsicht angebracht. Die nationalen sprengstoffrechtlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften sind streng zu beachten.

Wichtige Anmerkung: Mischungen von Ammoniumnitrat mit mehr als 0,2% brennbaren Stoffen (dazu gehören z.B. auch Metalle in Pulverform) unterliegen den Bestimmungen des deutschen Sprengstoffgesetzes. Sie dürfen daher ohne die erforderliche staatliche Erlaubnis bzw. ohne das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht hergestellt oder gehandhabt werden. Dasselbe gilt für die Herstellung pyrotechnischer Sätze oder Gegenstände, für die zudem strenge Herstellungs- und Zulassungsvorschriften bestehen.

Zu vermeidende Stoffe: Stahl, Metalle in Pulverform (Aluminium, Magnesium, Zink, Eisen usw.), Alkalimetalle, Carbide, brennbare Stoffe, Nitrite, Laugen und Säuren, Ammoniumverbindungen, Oxidationsmitel, organische Stoffe, Sulfide, Salze von Halogensauerstoffsäuren (insbesondere Chlorate).

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Nitrose Gase, Ammoniak.

Umwelttoxizität: Toxisch für Wasserorganismen. Gefahr für das Trinkwasser. Düngewirkung möglich.

WGK 1 (schwach wassergefährdend).

LD50 (oral, rat): 4820 mg/kg

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Lagerung und den Umgang:

Substanz trocken und dicht verschlossen aufbewahren. Nicht zusammen mit brennbaren Stoffen lagern. Nicht mit brennbaren Stoffen zusammenbringen. Vor Hitze schützen!

Atmungsorgane: Atemschutz erforderlich beim Auftreten von Stäuben Einatmen von Stäuben vermeiden.

Augen: Laborschutzbrille mit Seitenschutz verwenden Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

Hände: Schutzhandschuhe (nur als kurzzeitiger Staub- und Spritzschutz geeignet)

Körper: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

Verhaltensregeln für den Gefahr- und Brandfall:

Schutzmaßnahmen: Einatmen von Stäuben vermeiden.

Reinigungsverfahren: Trocken aufnehmen. Der sachgerechten Entsorgung zuführen. Nachreinigen.

Geeignete Löschmittel: Wasser

Ungeeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Pulver

Ammoniumnitrat ist selbst nicht brennbar, aber brandfördernd. Brennbare Stoffe fernhalten. Im Brandfall ist die Entstehung von nitrosen Gasen NOx oder von Ammoniak möglich.

Erste-Hilfe-Maßnahmen:

Nach Augenkontakt: Einige Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.

Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen.

Nach Einatmen: Frischluft, ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung

Nach Verschlucken: Reichlich, aber in kleinen Schlucken Wasser oder Milch trinken lassen. Erbrechen auslösen. Laxans: Natriumsulfat (1 Esslöffel auf 1/4 L Wasser). Arzt hinzuziehen.

Nach Kleidungskontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen

Gesetzliche Vorschriften:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS-Regelwerk (z.B. TRGS 511); Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV); Sprengstoffgesetz (SprengG) und abgeleitete Rechtsvorschriften.

Lit.: Chem.-Ztg. 81, 453-455 (1957); Merck Index 12, 567; Fieser 1,39, 15,14; Römpp Chemie-Lexikon (9.), Bd. 1, 170f (1995); Ullmann (5.) A2, 243-252

Nur für Laborzwecke geprüft.

Haftungsausschluß:

Anwendung, Verwendung, Verarbeitung und Lagerung der bezogenen Produkte liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Abnehmers. Unsere anwendungstechnische Beratung befreit Sie nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke bzw. auf die gesetzliche Zulässigkeit der Verwendung. Bezüglich des Haftungsausschlusses wird auf unsere Verkaufsvereinbarungen hingewiesen.

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Letzte Änderung des Dokuments am 23.02.2001