Anweisung zur Handhabung:


Giftige oder Sehr giftige Gefahrstoffe, flüssig

Kennbuchstaben: T (giftig) oder T+ (sehr giftig)

TOXIC

Beispiele: viele organische Flüssigkeiten, wie Benzol, Anilin, Nitrobenzol, Tetrachlorkohlenstoff, Formaldehydlösung, Dimethylsulfat, Methanol und manche anorganische Flüssigkeiten, wie Brom, Flußsäure, Phosphorylchlorid oder Phosphortrichlorid


Gefährliche Eigenschaften:

Die Vertreter dieser Gruppe von Gefahrstoffen können nach Aufnahme in den Organismus

- durch Verschlucken, oder auch nur durch Kontakt der Substanz mit Mund und Mundschleimhaut,

- durch Kontakt mit der ungeschützten Haut (z.B. Flußsäure),

- durch Einatmen der Dämpfe (z.B. Brom, Phosphoryl- und Phosphortrichlorid)

je nach Konzentration, Temperatur (man denke an kochende Reaktionsmischungen!) und Einwirkzeit ernste Vergiftungserscheinungen (Intoxikationen) und akute bzw. chronische Gesundheitsschäden hervorrufen. Je nach Aufnahmeart, -menge, -häufigkeit und -dauer treten dabei Gesundheitsschäden erheblichen Ausmaßes oder sogar der Tod ein. Oft besitzen die giftigen Flüssigkeiten noch weitere (wie z.B. ätzende oder brandfördernde) Eigenschaften und/oder sie sind brennbar. Bei einigen dieser Stoffe erfolgt die Aufnahme am raschesten durch die ungeschützte Haut. Weiterhin besteht bei einigen dieser Flüssigkeiten nachgewiesene krebsauslösende Eigenschaften (z.B. Benzol, Dimethylsulfat) oder es besteht der Verdacht, krebserregend zu sein (Warnung durch R-Satz 40: Irreversibler Schaden möglich).


Allgemeine Hinweise:

Beim Arbeiten mit (sehr) giftigen Flüssigkeiten ist eine genaue Kenntnis sowohl ihrer giftigen wie auch einiger spezieller Eigenschaften dieser Substanzen (wie z.B. Brennbarkeit, Bildung explosibler Dampf-/Luft-Gemische) unabdingbar. Nach der Übernahme dieser Stoffe - wie bei Gefahrstoffen allgemein - und vor dem Arbeiten mit ihnen sind Informationen über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen sowie Schutzausrüstungen zu beschaffen und durchzuarbeiten.

Eine unbedingte Voraussetzung für sicheres Arbeiten mit den giftigen und ggf. brennbaren Stoffen ist die gute Be- und Entlüftung sowie die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich. Benutzen Sie nur geeignete Geräte und Behältnisse und halten Sie diese peinlich sauber. Lassen Sie nie Gefäße offen und unbeaufsichtigt im Arbeitsbereich stehen. Achten Sie auf das Zutrittsverbot für Unbefugte.

Beachten Sie die an den Vorratsgefäßen angebrachten Kennzeichnungen wie Warnsymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge. Ersetzen Sie beschädigte Etiketten und Kennzeichnungen umgehend.

Beachten Sie ggf. spezielle Bedienungsanleitungen für Geräte und Anlagen. Treffen Sie die bestmöglichen technischen Vorkehrungen, um ein unbeabsichtigtes Verschütten oder Freisetzen der gefährlichen Feststoffe von vornherein zu vermeiden (siehe folgenden Abschnitt).


Technische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

Beschaffen Sie geeignete technische Schutzeinrichtungen und nutzen Sie sie bei der Arbeit. So kann den oben angesprochenen Gefahren am wirkungsvollsten vorgebeugt und begegnet werden. Beispiele hierfür sind:

* Ersatz von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche (Verpflichtung zur Ersatzstoffprüfung laut Gefahrstoffverordnung)

* Wirksamer Schutz vor gesundheitsschädlichen Dämpfen (wie z.B. Absaugmaßnahmen, Atemschutz)

* Explosionsgeschützte elektrische Geräte und Installationen

* Geschlossene, ggf. automatisch betriebene Apparaturen und Anlagen

* Organisatorische Maßnahmen (Übersichtlichkeit, Sauberkeit, Sorgfalt)

Diese Vorkehrungen bewahren Sie und ggf. andere Personen vor gesundheitlichen Schäden. Achten Sie darauf, daß eine vorhandene Absaugung funktionstüchtig und in Betrieb ist. Schließen Sie die vorhandenen Deckel an Behältern und Gefäßen. Benutzen Sie die an Einrichtungen und Maschinen vorhandenen Schutzvorrichtungen und Abdeckungen und setzen Sie diese niemals außer Betrieb. Verwenden Sie nur einwandfreie und geeignete elektrische Einrichtungen und Geräte (z.B. Wasserbad, Heizpilz, Rührgeräte).


Persönliche Schutzmaßnahmen

Rauchen, essen und trinken Sie niemals in Räumen, in denen Gefahrstoffe gelagert und gehandhabt werden. Bewahren Sie dort auch keine Nahrungsmittel, Getränke oder Futtermittel auf. Befolgen Sie ein unbedingtes Alkoholverbot.

Benutzen Sie vor Arbeitsbeginn eine bereitgestellte Hautschutzcreme. Sie kann bei nur geringfügigem Kontakt mit den giftigen Stoffen Schäden vermindern helfen. Vor Arbeitspausen und nach Beendigung der Tätigkeit waschen Sie Hände und Gesicht sorgfältig mit Wasser und Seife und verwenden danach wieder die Hautschutzcreme. Tragen Sie bei jedem Umgang mit möglichem Giftkontakt die vorgeschriebenen Körperschutzmittel wie

Achten Sie darauf, daß sich die Körperschutzmittel immer in einwandfreiem Zustand befinden, beständig gegen die Einwirkungen der verwendeten Gefahrstoffklasse (RID/ADR: 6.1, Buchstabe a oder b) und für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind sowie regelmäßig und fachgerecht gewartet werden. Falsche Auswahl oder Beschädigungen mindern die Schutzwirkung oder heben sie sogar auf! Schutzausrüstung benutzen!

Umgang

Lagerung und Aufbewahrung: Bewahren Sie giftige und sehr giftige Gefahrstoffe nur in den dafür vorgesehenen, geeigneten und mit sämtlichen vorgeschriebenen Warnsymbolen, Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen gekennzeichneten Gefäßen, wenn irgend möglich in den Originalgebinden auf. Berücksichtigen Sie, daß die Behälter zu nicht mehr als etwa 90% gefüllt sein dürfen. Sorgen Sie dafür, daß Glasgefäße nicht herunterfallen können. Lagern Sie am Arbeitsplatz keine größeren Vorräte. Verschlüsse könnten zerfressen und undicht werden, daher sind diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Ungeordnetes Herumstehen der Gebinde bedeutet erhöhte Verwechslungs- und Unfallgefahr. Bewahren Sie die Behälter übersichtlich, nur dicht verschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf. Verhindern Sie den Zugriff von Kindern und unbefugten Personen auf den Lagerort. Beachten Sie ggf. besondere Lagerbedingungen. Schließen Sie Mißbrauch aus.

Kennzeichnen Sie den Aufbewahrungsschrank (Dreieck mit Giftkopf auf gelbem Grund).


Verwendung: Benutzen Sie nur moderne, anerkannte Versuchsvorschriften. Schreibt die Versuchsvorschrift Mischungen mit anderen Stoffen vor, so sind die vorgeschriebenen Reihenfolgen und Mengendosierungen streng einzuhalten, um unerwünschte Wärmeentwicklung und gefährliche Reaktionen zu verhindern. Überzeugen Sie sich unmittelbar vor dem Einsatz nochmals, ob Sie auch die richtigen Stoffe vor sich haben. Überzeugen Sie sich davon, daß keine gefährlichen Stoffe unkontrolliert austreten können bzw. sich kein gefährlicher Überdruck in der Apparatur bildet.

Arbeiten Sie beim Umgang mit giftigen Stoffen unter einer wirksamen Absaugung und/oder mit einem geschlossenen System, um das Einatmen von Dämpfen und deren Freisetzung bzw. Ausbreitung zu vermeiden. Benutzen Sie nur geeignete, unbeschädigte Geräte und Hilfsmittel und halten Sie diese stets frei von Verunreinigungen. Nach erfolgten Reparaturarbeiten ist darauf zu achten, daß alle Teile wieder ordnungsgemäß und dicht zusammengesetzt sowie Schrauben, Keile und Befestigungsteile gegen Lockern gesichert sind.

Beim Auftreten von Dämpfen oder Gasen verwenden Sie sofort das bereitgestellte Atemschutzgerät mit dem entsprechenden Filter. Bei Entwicklung größerer Dampfmengen verlassen Sie  SOFORT  den Gefahrenbereich, evtl. unter Verwendung eines Fluchtfilters oder einer Fluchthaube.


Abfüllen, Umfüllen, Transport: Das Vermeiden des Austretens gefährlicher und ggf. in Mischung mit Luft explosionsfähiger Dämpfe hat erste Priorität. Öffnen und handhaben Sie die Behältnisse vorsichtig. Vermeiden Sie beim Ab- und Umfüllen der Flüssigkeiten Verdunsten und Verspritzen durch freien Fall oder fehlerhaftes Ausgießen. Läßt sich das Auftreten von Dämpfen wirklich nicht umgehen, benutzen Sie eine Absaugung und Atemschutz. Halten Sie den Abfüllbereich übersichtlich und frei von nicht benötigten Materialien. Es empfiehlt sich, Papierunterlagen oder Unterlagen aus kunststoffbeschichtetem Fließpapier zu verwenden. Kontaminierte Materialien und Abfälle sind Sondermüll (siehe Abschnitt Entsorgung).

Wählen Sie die "Gießhöhe" gering. Benutzen Sie - je nach Menge und Gegebenheit - Hilfsmittel wie Trichter, Pumpen, Ballonkipper oder Heber. Füllen Sie nur in saubere Gebinde ab. Überzeugen Sie sich, daß die Aufschrift dem Inhalt entspricht. Füllen Sie Chemikalien niemals in Lebensmittel- oder Trinkgefäße ab !!! Saugen Sie Flüssigkeiten nie mit dem Mund an.

Transportieren Sie kleinere und zerbrechliche Gefäße immer in passenden Schutzbehältern (z.B. Kunststoffeimer mit stabilem Tragegriff).


Entsorgung, Umweltschutz: Behandeln Sie verschüttete giftige Flüssigkeiten mit GRÖSSTER VORSICHT! Durch Verdünnen mit viel Wasser kann bei wasserlöslichen Giftstoffen die Wirkung meist stark gemindert werden. Saugen Sie verschüttete Giftstofflösungen unter Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung (mindestens Schutzkleidung, Schutzbrille/Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe, ggf. auch Atemschutz) mit einem Universalbinder wie Chemisorb auf.   Für ausreichende Belüftung ist währenddessen Sorge zu tragen. Der ausgetretene Stoff ist unter Anwendung größter Sorgfalt und unter Vermeidung jeglichen Körperkontaktes möglichst vollständig aufzunehmen und in verschließbaren Gebinden zu sammeln. Die beim Aufnehmen und der Nachreinigung verwendeten Materialien (Einmalhandschuhe, Tupfer, Saug- und Auslegepapiere z.B.) werden in Plastikbeutel verpackt, gekennzeichnet und bis zur Entsorgung in verschließbaren Gebinden zwischengelagert. Die Entsorgung darf nicht zusammen mit Hausmüll erfolgen. Übergeben Sie die aufgenommene Substanz samt Binder der zuständigen Stelle zur ordnungsgemäßen Beseitigung.


Die Beseitigung von Sonderabfällen ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie im Inland durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (z.B. Landratsamt, Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.


Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei Verschlucken oder sonstiger Aufnahme größerer Mengen giftiger oder sehr giftiger Stoffe besteht akute Lebensgefahr! In diesem Fall sofort Rettungsdienst/Notarzt verständigen.

Allgemeine Hinweise: Mit Gefahrstoffen verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Atemschutz erst nach sicherem Entfernen verunreinigter Kleidungsstücke abnehmen. Waschen Sie alle betroffenen Hautareale mehrere Minuten lang mit Wasser und Seife.

Nach Augenkontakt spülen Sie unter fließendem Wasser bei gut geöffnetem Lidspalt (ggf. unter Schutz des nicht betroffenen Auges) mehrere Minuten lang. Lockeren Verband anlegen. Raschestmöglich zum Augenarzt bringen!

Nach Verschlucken verabreicht man sofort und wiederholt reichlich Wasser, falls vorhanden mit Aktivkohle- (Medizinkohle-) Zusatz (insgesamt 3-4 Eßlöffel Kohle). Ein Erbrechen ist möglichst zu verhindern. Falls bei Bewußtlosigkeit Erbrechen eintritt, den Verletzten in stabile Seitenlage bringen und seine Atemwege freihalten.

Nach Einatmen bringen Sie den Betroffenen in Frischluftumgebung und sorgen Sie für Ruhe und Wärme, ggf. verständigen Sie den Arzt.

Auch Personen mit nur geringfügigem Kontakt mit giftigen/sehr giftigen Flüssigkeiten müssen zur Weiterbehandlung einem Arzt zugeführt werden. Geben Sie die Gefahrstoffbezeichnung und ggf. eine Stoffprobe mit weiteren Informationen zum Arzt oder in die Klinik mit.


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Erstellt am 22.06.2002 * Letzte Änderung des Dokuments am 14.04.2003