Anweisung zur Handhabung

Kennbuchstabe: C

Aetzende Gefahrstoffe (mit alkalischer Reaktion)

(vergleiche auch Informationen zu sauer reagierenden, ätzenden Stoffen)

Aggregatzustand: fest oder flüssig (Laugen, Amine)

Beispiele: Alkali-Hydroxide (Lithium-, Natrium-, Kaliumhydroxid) und ihre Lösungen, Erdalkalihydroxide (wie Calciumhydroxid, Bariumhydroxid), Calciumoxid, Trinatriumphosphat, Ethylendiamin, Methyl- und Ethylamin.

Eigenschaften und Gefahren:

Die festen (pulver-, schuppen- oder plätzchenförmigen), ätzenden Stoffe wirken im Allgemeinen erst nach Auflösen, Zutritt von Wasser (auch Hautfeuchtigkeit!) oder im geschmolzenen Zustand reizend oder zerstörend auf Haut, Schleimhaut und Augengewebe (v.a. durch Auflösung von Eiweißstoffen). Bei längerem Kontakt kann das bis hin zu Nekrosen (örtlicher Gewebstod) führen, im Falle der Augen zu unumkehrbaren Hornhautschäden (Narbenbildung, Trübung) oder sogar Perforation. Die flüssigen Vertreter dieser Stoffgruppe besitzen analoge Gefährdungseigenschaften.

Im Bereich der Atmungsorgane kommt es bei ungeschützter Einwirkung der Stäube, Dämpfe und Aerosole zu Hustenreiz, Entzündung der oberen Atemwege bis zu Atemnot. Besonders gefährlich ist das Einatmen feiner Stäube, da diese bis tief in die Atemwege eindringen können und dort ausgedehnte Verätzungen bewirken. Das Verschlucken der Feststoffe bzw. der konzentrierten Laugen bedeutet Lebensgefahr! Strenge Vorschrift: Säuren und Laugen niemals in Eß-, Trink- oder sonstige für Lebensmittel vorgesehene Behältnisse abfüllen.

Technische Laboreinrichtungen können durch ätzende Alkalien beschädigt und dadurch die Unfallgefahr erhöht werden. Daher ist ihr Zustand und ihre Funktion ständig zu überprüfen.

Feste Alkalien und Laugen reagieren heftig und exotherm mit Säuren und vielen anderen Chemikalien. Die Kenntnis dieser speziellen Eigenschaften dieser Stoffe ist eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang.

Allgemeine Hinweise:

Oberstes Gebot in Räumen mit Lagerung und Handhabung ätzender Gefahrstoffe ist die sehr gute Be- und Entlüftung sowie die Aufrechterhaltung von Ordnung, Übersicht und Sauberkeit am Lager- bzw. Arbeitsplatz. Die zuverlässige Beachtung der hier dargestellten Hinweise mindert die Gefahren von Unfall und Zerstörung erheblich.

Benutzen Sie nur geeignete Geräte und Behältnisse und halten Sie diese peinlich sauber. Bedenken Sie, daß selbst geringfügige Verunreinigungen und Flüssigkeitsreste unter Umständen heftige chemische Reaktionen oder Entzündungen bewirken können. Lassen Sie nie offene Gefäße unbeaufsichtigt im Arbeitsbereich stehen. Andere Stoffe (z.B. Flüssigkeiten), die da hineingelangen, können zu plötzlichen und heftigen Reaktionen führen.

Beachten Sie die an den Vorratsgefäßen angebrachten Kennzeichnungen wie Warnsymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge. Machen Sie sich anhand der individuellen Informationen mit den stoffspezifischen Eigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren bei Kontakt mit Säuren, reaktionsfähigen Metallen, und anderen gefährlichen Reaktionspartnern, aber auch hinsichtlich evtl. weiteren gesundheitsschädigenden Eigenschaften dieser Substanzen vertraut. Halten Sie die vorgeschriebenen Feuerlöscheinrichtungen betriebsfähig und besuchen Sie auch Vorführungen über deren richtige und effektive Handhabung.

Beachten Sie ggf. spezielle Bedienungsanleitungen für Geräte und Anlagen.

Technische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

Durch technische Schutzmaßnahmen kann Gefahren am wirkungsvollsten vorgebeugt und begegnet werden.

Beispiele hierfür sind:

Ersatz von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche
Wirksame Staubschutz- und Absaugmaßnahmen
Explosionsgeschützte elektrische Geräte und Installationen
Geschlossene, ggf. automatisch betriebene Anlagen
Organisatorische Maßnahmen (Übersichtlichkeit, Sauberkeit, Sorgfalt)

Beschaffen Sie geeignete technische Sicherheitseinrichtungen und benutzen Sie diese auch. Sie bewahren sich vor gesundheitlichen Schäden. Achten Sie darauf, daß eine vorhandene Absaugung funktionstüchtig und in Betrieb ist. Schließen Sie die vorhandenen Deckel an Behältern und Gefäßen. Verwenden Sie nur explosionsgeschützte elektrische Geräte und nur funkenfreie Werkzeuge. Benutzen Sie die an Einrichtungen und Maschinen vorhandenen Schutzvorrichtungen und Abdeckungen und setzen Sie diese niemals außer Betrieb.

Stellen Sie an einer Schutz- bzw. Sicherheitseinrichtung einen Mangel fest, so darf die Arbeit erst nach fachgerechter Reparatur fortgesetzt werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Rauchen, essen und trinken Sie nicht in Räumen, in denen Chemikalien gelagert und gehandhabt werden.

Bewahren Sie dort auch keine Nahrungsmittel, Getränke oder Futtermittel auf. Benutzen Sie vor Arbeitsbeginn eine geeig-nete Hautschutzcreme. Sie kann das Eindringen von Stoffen und Lösungen in die Haut vermindern. Vor Arbeitspausen und nach Beendigung der Tätigkeit waschen Sie Hände und Gesicht sorgfältig mit Wasser und Seife. Tragen Sie bei jedem Umgang mit möglichem Gefahrstoffkontakt die vorgeschriebenen Körperschutzmittel:

- dichte und chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (ggf. mit langen Stulpen)
- Vollschutzbrille oder Gesichtsschutzschirm, ggf. auch Atemschutzgerät (Maske) mit dem richtigen Filter
- Schutzanzug, Kittel oder Schürze
- antistatische Schutzschuhe oder Schutzstiefel.

Achten Sie darauf, daß sich die Körperschutzmittel immer in einwandfreiem Zustand befinden, beständig gegen die Einwirkungen der verwendeten Gefahrstoffklasse und für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind sowie regelmäßig und fachgerecht gewartet werden.

Umgang

Lagerung und Aufbewahrung:

Bewahren Sie ätzende Gefahrstoffe (hier: starke Alkalien) ausschließlich in geeigneten, dicht schließenden (achten Sie besonders auf das Verschlußmaterial: Chemikalien vermögen oftmals die Dichtungen zu zerstören!) und bruchsicheren bzw. vor dem Herunterfallen geschützten Gefäßen auf. Lagern Sie keine größeren Vorräte (Gefäße sollten maximal 1 Liter Inhalt haben). Sorgen Sie dafür, daß die Behälter zu nicht mehr als 90 bis 95% ihres Nenninhaltes gefüllt sind. Lagern Sie alkalische Feststoffe und Laugen vorzugsweise in Kunststoffflaschen.

Ungeordnetes Herumstehen der Gebinde bedeutet erhöhte Verwechslungs- und Unfallgefahr. Bewahren Sie die Behälter nur an einem sehr gut gelüfteten Ort auf. Das Material des Aufbewahrungsschranks muß den Beanspruchungen sicher standhalten.

Kennzeichnen Sie den Aufbewahrungsschrank vorschriftsmäßig (Dreieck mit Reagenzgläsern und Platte/Hand auf gelbem Grund).

Verwendung:

Arbeiten Sie nur mit sachgerechtem Personenschutz: Resistente Laborhandschuhe, Schutzbrille mit Seitenschutz oder Vollgesichtsschutz, Schutzanzug (siehe oben). Benutzen Sie geeignete, haltbare Geräte. Metalle können angegriffen werden, auch viele Kunststoffe sind nicht vollständig alkaliresistent. Arbeiten Sie möglichst in abgeschlossenen Apparaturen, Gefäßen oder Behältern, damit keine schädlichen Dämpfe austreten können. Bei Auftreten von Dämpfen ist eine wirksame Absaugung oder Atemschutz notwendig. Dämpfe und Aerosole nicht einatmen! Vorsicht auch beim Pulverisieren!

Benutzen Sie nur moderne, anerkannte Versuchsvorschriften. Schreibt die Versuchsvorschrift Umsetzungen mit anderen Stoffen vor, so sind die vorgeschriebenen Reihenfolgen und Mengendosierungen streng einzuhalten, um unerwünschte Wärmeentwicklung und gefährliche Reaktionen zu verhindern. Überzeugen Sie sich nochmals, ob Sie auch die richtigen Stoffe vor sich haben. Überzeugen Sie sich davon, daß kein ätzender Stoff unkontrolliert austreten kann bzw. sich kein gefährlicher Überdruck in der Apparatur bildet.

Vermeiden Sie jeglichen direkten Kontakt mit Haut, Augen, Mund und Kleidung. Ziehen Sie benetzte Kleidung sofort aus, ggf. nach gründlicher Durchspülung mit Wasser. Benetzte Fußböden und Einrichtungen müssen sofort mit den dafür vorgesehenen Reinigungsmitteln gründlich gesäubert werden.

Abfüllen, Umfüllen, Transport:

Vermeiden Sie beim Ab- und Umfüllen von ätzenden Feststoffen unnötiges Verstäuben und Verschütten sowie freien Fall. Füllen Sie nur in saubere Gebinde ab. Überzeugen Sie sich, daß die Aufschrift dem Inhalt entspricht. Je nach Eignung und Gegebenheit benutzen Sie Hilfsmittel wie Wägeschälchen oder Pulvertrichter. Bei Auftreten von Stäuben benutzen Sie eine Absaugung oder ein geeigetes Atemfilter. Transportieren Sie kleinere und zerbrechliche Gefäße immer in passenden Schutzbehältern (z.B. Kunststoffeimer mit stabilem Tragegriff).

Verhaltensregeln im Gefahrfall:

Bei Auftreten von gefährlichen Stäuben oder Nebel verwenden Sie sofort Ihr Atemschutzgerät mit dem entsprechenden Kombinations-Filter. Bei Entwicklung großer Staubmengen verlassen Sie sofort den Gefahrenbereich, evtl. unter Verwendung eines Fluchtfilters oder einer Fluchthaube. Vermeiden Sie unbedingt das Einatmen der Stäube. Das Wiederbetreten des Raumes darf nur nach ausreichender Lüftung erfolgen.

Kleine Mengen verschütteter Substanzen mit sehr viel Wasser wegspülen. Kontakt mit Leichtmetallen und Zink vermeiden (Entstehender Wasserstoff bedeutet Explosionsgefahr).

Erste Hilfe:

siehe beigefügtes Merkblatt

Gefahr: Vorbeugung: Für den Notfall:
Schwere Verätzungen Schutzausrüstung tragen
Ordnung & Sauberkeit
Auf Chemikalien abgestimmte
Hilfsmittel bereithalten!

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Letzte Änderung am 01.07.2003